Das Landgericht Leipzig hat den 43-jährigen türkischen Angeklagten Kemal A. nach fast zwei Jahren in Untersuchungshaft freigelassen, da eine beisitzende Richterin schwanger geworden war und ein Richteraustausch im laufenden Verfahren unzulässig ist. Der Angeklagte wird vorgeworfen, Ende Juni 2024 einen Libyer in der Shishabar „Wunderlampe“ an der Eisenbahnstraße erstochen zu haben.

Die zuständige Strafkammer hatte die Beweisaufnahme zuvor nicht beendet und ein Termin für eine Neuauflage des Prozesses steht noch nicht fest, obwohl die Kammer bemüht ist, noch in der ersten Jahreshälfte neu zu beginnen. Das Landgericht begründete die vorläufige Freilassung auch mit gesundheitlichen Problemen des Angeklagten, der seit seiner Festnahme zwei Herzinfarkte erlitten haben soll.

Die „Wunderlampe“ gilt als Drogenumschlagplatz und wurde Ende März 2025 durchsucht; dabei wurden Cannabis, Crystal Meth, Heroin sowie Kokain in erheblicher Menge sichergestellt. Zudem fehlt seit Jahren in Sachsen das notwendige Personal für die Bearbeitung der Verfahren, was zu langen Delays führt und die Prozessabwicklung erschwert.