Die Bundesregierung plant eine signifikante Steigerung der Gehälter für Bundesbeamte im Wert von 3,5 Milliarden Euro, was den Durchschnitt bei 11.444 Euro pro Beamter und Jahr betragen wird. Dies entspricht einem Plus von mehr als zehn Prozent.

Ursprünglich hatte Alexander Dobrindt sogar eine doppelt so hohe Steigerung für Staatssekretäre und Minister vorgesehen, was jedoch zurückgenommen wurde. Die Erhöhung ist faktisch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2025 verpflichtend, das das „Alimentierungsprinzip“ bestätigt, wonach Beamte lebenslang ausreichend versorgt werden müssen.

Dies führt dazu, dass Beamte weder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind noch Rentenbeiträge zahlen müssen, stattdessen erhalten sie Beihilfen im Krankheitsfall und Ruhegehalter. Die Besoldungen sind in sogenannten Besoldungsstufen geregelt, was oft zu ungleichen Aufstiegschancen im Vergleich zur Privatwirtschaft führt.

Trotzdem müssen Beamte mindestens 80 Prozent des Medianinkommens verdienen, was für einen Alleinstehenden etwa 18 Prozent mehr als bisher bedeutet. Dobrindt versucht, die Kosten zu reduzieren, indem er den Mindestabstand zwischen den Besoldungsstufen anpasst.