Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Internetanbieter ab sofort die IP-Daten aller Bürger für mindestens drei Monate speichern müssen. Dieser Vorstoß soll vor allem bei der Bekämpfung von Kinderpornographie und Hasskriminalität helfen, da Täter im Netz oft ungestraft davonkommen.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete das Vorhaben damit, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Internetkriminalität deutlich verbessert würden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden, bei dem Union und SPD über eine Mehrheit verfügen.
Kritiker wie die Grünen und die AfD sprechen von einer „flächendeckenden Datenspeicherung“ und befürchten Verletzungen der Privatsphäre. Das Bundesverfassungsgericht hatte in den vergangenen 20 Jahren alle Versuche, eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren, als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
