Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat bestätigt, dass es keine Beschwerde gegen das Urteil des VG Köln im Eilverfahren gegen die AfD gibt. Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ sei von Anfang an auf tönernen Füßen gestanden und es gebe keine Aussicht auf Erfolg bei einer gerichtlichen Anfechtung.
Das Innenministerium (BMI) hat sich entschieden, sich ausschließlich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren. Diese Entscheidung wird von Medien als Blamage empfunden, die die AfD-Gutachten wie ein höchstrichterliches Urteil behandelt haben.
Die AfD selbst hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert und es ist unklar, ob sie ihre Position ändern wird. Das Urteil des VG Köln wurde im Eilverfahren ausgesprochen, nachdem die AfD-Gutachten von einem Experten kritisiert wurden.
Die Entscheidung des BMI wirft Fragen über die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes und seine Fähigkeit auf, sich gegen politische Entscheidungen zu wehren, auf.
