Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das von 2025 veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes zu überprüfen, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte. Die Entscheidung wurde im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln getroffen, das den Bundespartei vorläufig nicht in diese Kategorie einstufen darf.

Eine vertiefte Prüfung des Gutachtens wird im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Gerichts durchgeführt. Die Entscheidung könnte im Hauptsacheverfahren weiterentschieden werden, nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Bundespartei vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte.

Die Neuüberprüfung des Gutachtens soll möglicherweise die Einstufung der AfD ändern und ihre rechtliche Situation verbessern.