Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf. Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, ist von der Entscheidung „betrübt“ und hat sie als „enttäuschend“ bezeichnet.

Die AfD war seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, nachdem die Bundespartei im Mai 2025 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden war und dagegen geklagt hatte. Die Entscheidung des VG in Köln ist ein wichtiger Schritt für die AfD, da sie ihre rechtliche Situation verbessern könnte.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Entscheidung aufgehoben wird oder ob die AfD weiterhin als rechtsextremistisch eingestuft wird. Die Entscheidung des VG in Köln ist ein wichtiger Schritt für die AfD, da sie ihre rechtliche Situation verbessern könnte.