Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD-Partei vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einordnen, wie eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln am Donnerstag bestätigt hat. Die Partei hatte gegen die Einstufung geklagt und das Gericht hat nun angeordnet, dass der BfV die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln kann.
Die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss auch vorläufig unterlassen werden. Es ist jedoch unklar, wann das Gericht zu einer Hauptsache-Entscheidung kommt, da die Eilentscheidung bereits fast ein Jahr dauerte.
Ein solches Urteil dürfte erst in Monaten und Jahren fallen. Die Entscheidung des BfV wird wahrscheinlich noch von der Partei angefochten werden, was zu weiteren Verzögerungen führen könnte.
Die Situation bleibt also unklar, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft. ##
