In der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Nieder-Olm dürfen Bürgermeisterkandidaten, die Mitglied der AfD sind, nicht zur Wahl antreten.
Die Kandidaten müssen eine Erklärung zur „gesteigerten Pflicht zur Verfassungstreue“ unterschreiben, in der ausgeschlossen wird, dass sie in den letzten fünf Jahren einer Organisation angehörten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die AfD wird in einer Liste extremistischer Organisationen genannt, die vom rheinland-pfälzischen Innenministerium veröffentlicht wurde. Ein Kandidat der AfD plant trotzdem, bei der Wahl anzutreten und seine Wählbarkeit bei der Kreisverwaltung zu beantragen.
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