Die Berliner Grüne-Fraktion hat einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, um die Tattooverbote für Polizeibeamte und Mitarbeiter der Ordnungsämter zu lockern. Demnach sollen Tattoos an Händen, Waden, am Kopf und am Hals erlaubt werden, was bisher streng verboten war.
Die bisherigen Dienstvorschriften verbieten offen getragene Tätowierungen und legen fest, dass sie durch die Dienstkleidung verdeckt bleiben sollen, um das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Grünen argumentieren, dass Tattoos längst Alltag im Stadtbild sind und kein pauschaler Ausschlussgrund für eine Tätigkeit im Staatsdienst sein sollten.
Sie zitieren zwei Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2018 und 2021, die bereits gegen solche Vorschriften gerichtet waren. Die Oppositionspartei will nun Druck ausüben, dass die Dienstvorschrift überprüft wird, damit sie schnellstmöglich in Kraft tritt.
