Das Landgericht Wuppertal hat eine Rückgabe eines Elektroautos wegen deutlich zu geringer Reichweite für zulässig erklärt. Der Hersteller versprach eine Reichweite von bis zu 341 Kilometern, während das Auto bei einer Prüfung nur 282 Kilometer schaffte – ein Verlust von 18 Prozent.
Der Kunde hatte das Fahrzeug für 39.000 Euro gekauft und trat vom Vertrag zurück nach erfolglosem Nachbesserungsversuch beim Händler. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Traktionsbatterie überdurchschnittlich altert.
Das Gericht berücksichtigte, dass Akkus mit der Zeit an Leistung verlieren, aber nach Ansicht der Richter muss der tatsächliche Verlust von 18 Prozent deutlich über dem erwarteten Verfall liegen. Das Urteil griff auf die Rechtsprechung zu Verbrennerfahrzeugen zurück und legt nahe, dass eine Abweichung um mehr als zehn Prozent von den Herstellerwerten einen erheblichen Sachmangel darstellt.
Das Urteil hat wichtige Auswirkungen auf den Elektroautomarkt, da die Reichweite eines der wichtigsten Verkaufsargumente ist und entscheidend für den Eindruck des Fahrzeugs im Alltag. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede geringere Reichweite automatisch zur Rückgabe berechtigt, sondern hängt von der Höhe der Abweichung, dem Zustand der Batterie sowie dem Fahr- und Ladeverhalten ab.
