Der Berufungsantrag der AfD vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgelehnt. Demnach darf der bayerische Verfassungsschutz weiterhin die Partei beobachten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ab, eine Berufung gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Das Urteil ist damit unanfechtbar und bestätigt die Beobachtung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz.

Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 entschieden, dass die Beobachtung rechtmäßig ist. Die Richter sahen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei nach einer mehrtägigen Verhandlung.

Gegen das Urteil wollte der bayerische AfD-Landesverband in die nächste Instanz ziehen, was nun gescheitert ist. Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Entscheidung des bayerischen Verfassungsschutzes vom Juni 2022. Damals erklärte die Behörde die AfD zum Beobachtungsobjekt.

Mit der Beobachtung sollte aufgeklärt werden, ob die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit Einzelaussagen von bayerischen AfD-Politikern.

Nach Auffassung des Gerichts bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die AfD ein völkisches Weltbild pflege und damit gegen Grundprinzipien des Grundgesetzes verstoße. Dies sei insbesondere gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch.

Weil das Verwaltungsgericht die Berufung nicht selbst zugelassen hatte, musste der Landesverband zunächst einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgerichtshof stellen. Dieser blieb nun erfolglos.

Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig.