Die Bundesregierung plant das bundesweite Verbot von fossil betriebenen Heizkessel ab 2045 zu streichen. Gegenüberstehend hält der Bundesrat die Meinung, dass die Länder künftig selbst entscheiden können, ob sie eigene Betriebsverbote für Gas- und Ölheizungen einführen oder frühere Stilllegungspflichten erlassen sollen.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll zentrale Teile von Robert Habecks Heizungsgesetz streichen, was bedeutet, dass neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden weiterhin zulässig bleiben. Die bisherige Vorgabe, wonach eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll entfallen.
Eigentümer von Gebäuden sind nicht frei von staatlichen Auflagen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen sie schrittweise einen steigenden Anteil der erzeugten Wärme aus klimafreundlicheren Brennstoffen beziehen, wobei ab 2029 zehn Prozent, 2030 fünfzehn Prozent, 2035 dreißig Prozent und 2040 sechzig Prozent des Brennstoffs klimafreundlich sein müssen.
Der Betrieb einer neuen Gas- oder Ölheizung könnte langfristig teurer werden. Die Länder fordern, dass die Bio-Treppe auch für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt, die seit Anfang 2024 eingebaut wurden oder bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch eingebaut werden.
Nach einer vom Bundesrat genannten Schätzung könnten davon rund 900.000 Anlagen betroffen sein. Die Energiewende könnte durch das neue Heizungsgesetz verlangsamt und die Erreichung der Klimaziele gefährdet werden, wie es im Bundesrat kritisiert wird.
Stattdessen wird ein Verbot von Öl- und Gasheizungen gefordert.
