Ein interner Erlass des sächsischen Innenministeriums sieht vor, AfD-Mitglieder und bloße Unterstützer systematisch auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen – verbunden mit einer Beweislastumkehr. Das 16-seitige Dokument zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“ regelt, dass AfD-Sympathisanten künftig mit dem Entzug ihrer Waffenbesitzkarte oder bei Neuanträgen mit zusätzlichen Hürden rechnen müssen.
Das Ministerium bestätigte die Existenz des Erlasses und erklärte, dass dieser im Juli 2025 „infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch“ ergangen sei. Der Erlass stellt eine Auffassung dar, wonach die Mitgliedschaft oder Unterstützung der AfD Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen kann und dass ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht notwendig sei.
Praktisch bedeutet der Erlass eine deutliche Verschärfung selbst für bloße AfD-Unterstützer, da die politische Zugehörigkeit zur AfD bereits als Kriterium für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Betracht gezogen wird.
