Der Staatsrechtler Hinnerk Wißmann kritisiert Verfassungsänderungen durch abgewählte Parlamente, wie sie in Rheinland-Pfalz geplant sind. Wißmann argumentiert, dass solche Änderungen nur so lange ernst gemeint seien, „wie die Ergebnisse den Regierenden statthaft erscheinen“.

Er rät grundsätzlich von Verfassungsänderungen ab, insbesondere wenn sie die Rechte der neuen Abgeordneten beeinträchtigen. Die geplanten Änderungen in Rheinland-Pfalz sollen verhindern, dass die AfD Untersuchungsausschüsse einrichten kann.

Wißmann sieht in diesem Vorgehen „kurzsichtiges Manöver ohne politischen Nutzen“. Er befürchtet, dass solche Verfassungsänderungen demokratische Legitimität vernichten und neue Sperrminoritäten einführen könnten.

In Sachsen-Anhalt wurde bereits eine ähnliche Parlamentsreform verabschiedet, die das Recht der AfD zur Bestimmung des Landtagspräsidenten und bei Richterwahlen einschränkt.