Der italienische Kassationsgerichtshof hat mehrere griechische Nachfahren von Opfern des Zweiten Weltkrieges recht gegeben, die Vermögenswerte der Deutschen Bahn in Italien pfänden wollen. Die Kläger sind Opfer von Kriegsverbrechen, die 1944 im Dorf Distomo getötet wurden.
Ein griechisches Gericht hatte Deutschland 1997 zur Entschädigungszahlung verurteilt, was heute knapp 50 Millionen Euro entspräche. Das Verfahren kam 2022 ins Stocken, nachdem Italien einen Staatsfonds für Entschädigungen eingerichtet hatte.
Allerdings hat das italienische Oberste Gericht Anfang April entschieden, dass der Vollstreckungsstopp nur für Personen gilt, die Zugriff auf den Fonds haben und somit die klagenden Griechen ausgenommen sind. Deutschland kann beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein Klage einreichen, um die Vollstreckung erneut zu stoppen.
Es ist jedoch auch möglich, dass Italien ihre Gesetze verschärfen würde.
