Christian Drosten, Virologe und Direktor des Robert Koch-Instituts, hat im Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen Roland Wiesendanger, Neurowissenschaftler und Autor, gewonnen. Die Klage basierte auf zwei Äußerungen von Wiesendanger, die er in einem Interview mit dem Magazin Cicero tätigte.
In diesem Interview beschuldigte Wiesendanger Drosten, bei der Identifizierung des Ursprungs des Coronavirus die Bevölkerung bewusst getäuscht zu haben und Drosten sei eine Initiative mitgegründet, die sich für eine virologische Forschung „frei von Beschränkungen“ einsetze. Das Landgericht stellte fest, dass Wiesendangers Behauptung über das Täuschungsmanöver der Bevölkerung als überprüfbarer Fakt behandelte und er daher Belege hätte vorbringen müssen, was er nicht getan hat.
Zudem wurde auch die Äußerung als falsch beurteilt, dass Drosten in einer Initiative tätig sei, die sich für eine virologische Forschung „frei von Beschränkungen“ einsetze, da sich die Initiative tatsächlich für gesetzliche Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen einsetzt. Drosten hatte bereits im März 2022 einen Erfolg in einer Eilentscheidung verbuchen können, die vom Oberlandesgericht bestätigt wurde.
Das Urteil kann Wiesendanger noch in Revision gehen. Die Frage, ob das Coronavirus aus einem Labor stammt oder von Tieren auf den Menschen übertragen wurde, ist bis heute nicht endgültig geklärt.
