Ab 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung einmalig um rund 300 Euro erhöht werden, um einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Gutverdienenden zu erzielen. Dieser Vorschlag basiert auf dem Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ aus dem Gesundheitsministerium unter der Leitung von Nina Warken (CDU).

Aktuell liegt die Grenze bei jährlich 69.750 Euro, was einem monatlichen Betrag von 5.812,50 Euro entspricht. Die Erhöhung soll rund 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen – die Hälfte davon würde jeweils von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Innerhalb der Koalition wird der Vorschlag voraussichtlich kontrovers diskutiert, auch innerhalb der CDU selbst, wo Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, das Konzept abgelehnt hat.