Die Bundesregierung plant die Einführung einer Registrierkassenpflicht für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen im Rahmen des Aktionsplans „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“. Dieser Schritt soll helfen, Steuer- und Finanzkriminalität zu bekämpfen.
Allerdings kritisieren der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Familienbetriebe Land und Forst die Maßnahme. Sie sehen in ihr erhebliche zusätzliche Kosten und unverhältnismäßige Bürokratie, insbesondere für Vertriebsformen mit kurzen Vermarktungszeiträumen und wechselnden Standorten.
Die Verbände argumentieren, dass offene Ladenkassen bereits streng kontrolliert sind und die direkte Vermarktung erschweren würden. Darüber hinaus kritisieren sie den erhöhten Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre, da dies im Widerspruch zum Ziel der Regierung steht, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Kritik richtet sich insbesondere gegen Vertriebswege wie Hofläden, Wochenmärkte, Großmärkte oder Selbstpflück-Angebote, bei denen kurze Vermarktungszeiträume und wechselnde Standorte typisch sind. Die Anschaffung, Wartung und Betrieb von Registrierkassen würden die Direktvermarktung unnötig erschweren und verteuern, was im Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung steht.
Die Verbände betonen, dass offene Ladenkassen bereits streng kontrolliert sind und ermöglichen, tägliche Kassenberichte zu erstellen. Sie sehen die geplante Erhöhung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege als unnötig und widersprüchlich zum Bekämpfen von Bürokratie.
Die Bundesregierung hingegen argumentiert, dass die Maßnahme zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität beitragen wird. Dennoch bleibt zu sehen, ob die Kritik der Verbände überzeugen und eine mögliche Abstimmung oder Anpassung der Maßnahmen erfolgen wird.
