Das Verwaltungsgericht Weimar hat das erlassene Versammlungsverbot für den AfD-Bundesparteitag in Erfurt kurzfristig aufgehoben. Die Entscheidung wurde unter anderem wegen der rechtswidrigen Einschränkung friedlicher Versammlungen getroffen, da ein polizeilicher Notstand nicht nachgewiesen werden konnte.
Das Verbot war ursprünglich auf Anreisewegen am Freitagabend erlassen worden und hatte Blockaden am Samstag verhindert. Die Entscheidung des Gerichts wurde von dem Bündnis „Widersetzen“ begrüßt, das den Bundesparteitag mit verschiedenen Methoden verhindern wollte.
Rechtsanwalt Nils Spörkel, der dagegen geklagt hatte, bestätigte den juristischen Erfolg. Nun kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
