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Von einem Tag auf den anderen verschwand der „Niedersachsen Report“ fast vollständig aus den Suchergebnissen der größten deutschsprachigen Suchmaschine – wie auf Knopfdruck – und ist seitdem kaum noch auffindbar. Während sich das Presseportal an einem Tag noch auf dem ersten Platz befand, war es schon am nächsten Tag wie ausgelöscht.

Der US-amerikanische Politiker und Vizepräsident von Donald Trump, J.D. #Vance, hat in einem öffentlichen Statement die Vorgehensweise der deutschen Justiz gegen Meinungsäußerungen im Internet scharf kritisiert. Auf der Plattform #X bezeichnete Vance das Vorgehen als „orwellisch“ und warf der deutschen Justiz vor, Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Besonders empört zeigte sich Vance über die Verfolgung von Meinungsäußerungen in #Niedersachsen. Diese Art der Justizpraxis bezeichnete er als potenziell schädlich für die Beziehungen zwischen Europa und den USA.

Vance kritisiert Vorgehen gegen Meinungsäußerungen

J.D. Vance stützt seine Kritik auf einen Bericht des US-Senders CBS, der das Vorgehen deutscher Behörden gegen Hassreden im Internet dokumentiert. In dem Beitrag wird gezeigt, wie die Polizei in Hameln ein Haus durchsucht und dabei Smartphones sowie Laptops sicherstellt. Zudem kommen Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet in Göttingen zu Wort. Der Vizepräsident verglich das deutsche Vorgehen mit den dystopischen Überwachungsstaaten aus George Orwells „1984“ und bezeichnete es als eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit.

Post von J.D. Vance:


Niedersachsens Justizministerium reagiert

Die Reaktion auf Vances Vorwürfe kam umgehend vom niedersächsischen Justizministerium. Ein Sprecher behauptete, dass Hass und Hetze im Internet eine ernste Gefahr für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft darstellen würden. In diesem Zusammenhang erklärte das Ministerium, dass Straftaten im digitalen Raum konsequent verfolgt und die Täter bestraft werden müssten, um den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten.

Kontroverse über Meinungsfreiheit und Sicherheit

Die Debatte rund um die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen im Internet stellt eine Herausforderung dar, insbesondere wenn es darum geht, eine Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Sicherheit in der digitalen Welt zu finden. Kritiker wie Vance werfen Fragen zur Überwachung und den damit verbundenen Einschränkungen auf. Die Auseinandersetzung zwischen den USA und Deutschland über diesen sensiblen Bereich wird möglicherweise noch länger andauern.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt Niedersachsen (NLM). In einem #Interview mit Alexander Wallasch bezeichnete er sie als „übergriffig“ und sagte, dass sie nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei. Seiner Einschätzung nach, würden solche Institutionen als Zensurbehörden agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten.

⚠️ Bericht weiterlesen:
https://niedersachsen.report/613/

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.