Der Journalist Flavio von Witzleben hat die Sparkasse Karlsruhe wegen Kündigung seines Geschäftskontos vor Gericht gebracht. Die Sparkasse hatte das Konto zum Anfang Januar gekündigt, ohne Angabe von Gründen, was laut Rechtsanwalt Markus Haintz ein Verstoß gegen das Willkürverbot darstellt.
Der Journalist beantragte, dass es der Sparkasse untersagt wird, das Konto zu sperren oder sonst nicht zugänglich zu machen. Die Klageschrift wurde am Montag beim Amtsgericht Karlsruhe eingereicht und es wird erwartet, dass der Gerichtsprozess bald beginnen wird. Die Sparkasse hatte bereits vorher geantwortet, dass die Kündigung aufgrund von „gravierenden Gründen“ erfolgt sei, aber diese nicht weiter genannt werden könnten. Die AGB der Sparkasse würden laut Haintz einen sachgerechten Grund für eine Kündigung erfordern.
Der Journalist hatte bereits gegen die Kündigung Beschwerde eingelegt und die Sparkasse hatte daraufhin ein weiteres Schreiben an ihn gesendet, in dem sie ihre Entscheidung bestätigten und bat, von weiteren Nachfragen abzusehen. Es ist noch unklar, wie der Gerichtsprozess verlaufen wird und ob die Sparkasse letztendlich ihre Kündigung zurücknimmt.
