Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit 2009 krankgeschrieben ist und weiterhin Bezüge erhält, wird von der Bezirksregierung Düsseldorf wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Beamtin hat jedoch Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Sie unterrichtete zuletzt am Berufskolleg Wesel und wurde erst 2025 amtsärztlich untersucht, was das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet hatte. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Lehrerin könnte während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben.
Disziplinarverfahren wurden gegen die Lehrerin und eine zuständige Person innerhalb der Bezirksregierung eingeleitet. Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Regierung einräumte, dass über Jahre keine amtsärztliche Untersuchung veranlasst worden war.
