Die Brandenburger Landesregierung arbeitet an einer Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG), um eine mögliche Einschränkung der Informationsfreiheit zu ermöglichen, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastruktur. Ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums bestätigte diese Informationen auf Anfrage des RBB.
Derzeit wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, der auf aktuelle Bedrohungslagen reagieren soll. Das AIG regelt bisher den Zugang der Bürger zu amtlichen Informationen in Brandenburg und gewährleistet grundsätzlich die Akteneinsicht und Informationszugänge, sofern keine überwiegenden öffentliche oder private Interessen dagegen spricht.
Die Pläne in Potsdam sind Teil einer bundesweiten Debatte über die Zukunft der Informationsfreiheit. Union und SPD diskutieren eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), bei der Behörden nur noch Dokumente herausgeben müssen, wenn Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.
Darüber hinaus sollen Informationen nur noch an natürliche Personen ausgegeben werden, was den Zugang für Medien und Verbände erschweren könnte. Kritiker warnen jedoch vor einer massiven Einschränkung allgemeiner Auskunftsrechte.
Das Innenministerium betont, dass die Reform in Brandenburg nicht so weit gehen wird wie auf Bundesebene, da Landesverfassungsbestimmungen dies verhindern würden. Trotzdem bleibt die Debatte über die Balance zwischen Informationsfreiheit und Sicherheitsaspekten offensichtlich aktuell.
