Das Bundeskabinett hat das neue Heizungsgesetz, auch als Gebäudeenergiegesetz bekannt, beschlossen. Obwohl es zentrale Verbesserungen enthält, ist keine vollständige Abkehr vom bisherigen Kurs der „Wärmewende“ zu beobachten.
Kernpunkt der Reform ist die Entfernung der Regelung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Zukunft können auch andere Heizungen installiert werden, was Hauseigentümern mehr Wahlfreiheit ermöglicht.
Das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde ebenfalls gestrichen. Stattdessen wird eine sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt: Neu installierte Heizungen müssen ab 2029 zuerst mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichem Gas oder Öl betrieben werden, wobei der Mindestprozentsatz in drei Schritten bis 2040 auf 60 Prozent steigt.
Vermieter sollen bei fossilen Heizungen die Hälfte der „Folgekosten“ tragen – konkret die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises und der Kosten für biogene Brennstoffe. Diese Maßnahme hat jedoch einen Haken: Die klimafreundlichen Brennstoffe sind de facto kaum verfügbar.
Zudem ist die Verfügbarkeit von Biogas oder Biomethan äußerst begrenzt, während der Endenergiebedarf für Gebäudewärme in der Größenordnung von mehreren hundert Terrawattstunden liegt. Beim „grünen Wasserstoff“ sieht es mit der Verfügbarkeit noch schlechter aus.
Die Reform des Heizungsgesetzes zielt darauf ab, Hauseigentümern und Vermietern mehr Wahlfreiheit zu geben, während gleichzeitig Versuche unternommen werden, den Übergang zu erneuerbaren Energien sanfter durchzuführen.
