Eine Reportage der US-Sendung #60Minutes, die sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland beschäftigt, erregt derzeit internationale Aufmerksamkeit. Reporter begleiteten Beamte der #Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen in #Niedersachsen, wobei Handys sowie Laptops von Bundesbürgern beschlagnahmt wurden, denen unterschiedliche „Meinungsverbrechen“ vorgeworfen werden.
Staatsanwälte äußern sich zu Grenzen der Meinungsfreiheit
Im Rahmen der Reportage wurden drei Staatsanwälte der „Zentralstelle zur Bekämpfung von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet – Niedersachsen“ interviewt: Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue. Sie erläuterten den US-Journalisten, wie weit ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit in Deutschland reicht und wo deren Grenzen liegen.
Auf die Frage, wie Betroffene reagieren, wenn ihnen das Handy abgenommen wird, antwortete Oberstaatsanwalt Laue: „Sie sind geschockt.“ Diese Aussage wurde von den Staatsanwälten mit Lachen begleitet. Meininghaus betonte zudem, dass es keinen Unterschied mache, ob jemand einen Beitrag selbst verfasst oder lediglich geteilt habe; beides könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zuschauer kritisieren repressive Maßnahmen
Die Ausstrahlung der Reportage führte zu kontroversen Diskussionen, insbesondere in den USA. Kritiker argumentieren, dass die gezeigten Maßnahmen der deutschen Behörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Netz die Meinungsfreiheit einschränken und als Vorwand dienen könnten, um gegen Regierungskritiker und politische Gegner vorzugehen.
Politische Implikationen und internationale Debatte
Die Thematik der Meinungsfreiheit und der Umgang mit „Hasskriminalität“ im Internet haben nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt. Politiker beider Länder äußerten sich zu den unterschiedlichen Herangehensweisen, wobei einige Politiker scheinheilig die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, gegen vermeintliche „Hasskriminalität“ vorzugehen betonten.