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Polizisten bei Schlägerei in Cuxhaven leicht verletzt

Bei einer Auseinandersetzung in Cuxhaven seien zwei Polizeibeamte leicht verletzt worden, heißt es aus Polizeikreisen. Die beiden Beamten, 25 und 37 Jahre alt, seien nach dem Vorfall weiter dienstfähig.

Demnach sei es in der Nacht zum Sonntag zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen mit insgesamt etwa 30 Personen gekommen. Die Polizei habe die Streitenden getrennt und allen Platzverweise erteilt.

Ein 24-Jähriger folgte den Anweisungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht, wie die Polizei weiter mitteilte. Der junge Mann leistete massiven Widerstand und versuchte mehrfach, die Beamten zu treten. Hierbei sei ein 25-jähriger Polizist leicht verletzt worden.

Dann trat ein weiterer bislang unbekannter Mann ebenfalls nach den Beamten und verletzte dabei den 25-Jährigen sowie einen 37 Jahre alten Beamten leicht. Der Mann flüchtete unerkannt.

Der Grund der ursprünglichen Auseinandersetzung sei zunächst unklar gewesen, wie die Polizei mitteilte. Die Polizei leitete diverse Strafverfahren wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch ein.


Quelle: 🛈

Die #WerteUnion #Niedersachsen wirft dem niedersächsischen #Verfassungsschutz vor, seine politische Neutralität zu verletzen. Laut einem Beitrag auf #X nehme die Behörde mit ihren Kampagnen, Bekenntnissen und der Förderung von Gender-Themen aktiv an politischen Debatten teil. Dies stehe im Widerspruch zur Rolle des Verfassungsschutzes als unparteiischer Beobachter.

Besonders Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril wird von der WerteUnion Niedersachsen kritisiert, da er zwar vor russischer Desinformation warne, aber gleichzeitig ein „einseitiges Bild“ präsentiere. Die WerteUnion bemängelt, dass westliche Einflussnahme ausgeblendet und die AfD „pauschal mit russischer Propaganda verknüpft“ werde. Dadurch agiere der Verfassungsschutz „wie ein politischer Akteur“, anstatt sich auf seine Kernaufgabe, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu konzentrieren. Abschließend heißt es: „Wer Neutralität einfordert, sollte sie selbst wahren.“

Post der WerteUnion:

Der US-amerikanische Politiker und Vizepräsident von Donald Trump, J.D. #Vance, hat in einem öffentlichen Statement die Vorgehensweise der deutschen Justiz gegen Meinungsäußerungen im Internet scharf kritisiert. Auf der Plattform #X bezeichnete Vance das Vorgehen als „orwellisch“ und warf der deutschen Justiz vor, Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Besonders empört zeigte sich Vance über die Verfolgung von Meinungsäußerungen in #Niedersachsen. Diese Art der Justizpraxis bezeichnete er als potenziell schädlich für die Beziehungen zwischen Europa und den USA.

Vance kritisiert Vorgehen gegen Meinungsäußerungen

J.D. Vance stützt seine Kritik auf einen Bericht des US-Senders CBS, der das Vorgehen deutscher Behörden gegen Hassreden im Internet dokumentiert. In dem Beitrag wird gezeigt, wie die Polizei in Hameln ein Haus durchsucht und dabei Smartphones sowie Laptops sicherstellt. Zudem kommen Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet in Göttingen zu Wort. Der Vizepräsident verglich das deutsche Vorgehen mit den dystopischen Überwachungsstaaten aus George Orwells „1984“ und bezeichnete es als eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit.

Post von J.D. Vance:


Niedersachsens Justizministerium reagiert

Die Reaktion auf Vances Vorwürfe kam umgehend vom niedersächsischen Justizministerium. Ein Sprecher behauptete, dass Hass und Hetze im Internet eine ernste Gefahr für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft darstellen würden. In diesem Zusammenhang erklärte das Ministerium, dass Straftaten im digitalen Raum konsequent verfolgt und die Täter bestraft werden müssten, um den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten.

Kontroverse über Meinungsfreiheit und Sicherheit

Die Debatte rund um die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen im Internet stellt eine Herausforderung dar, insbesondere wenn es darum geht, eine Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Sicherheit in der digitalen Welt zu finden. Kritiker wie Vance werfen Fragen zur Überwachung und den damit verbundenen Einschränkungen auf. Die Auseinandersetzung zwischen den USA und Deutschland über diesen sensiblen Bereich wird möglicherweise noch länger andauern.

Eine Reportage der US-Sendung #60Minutes, die sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland beschäftigt, erregt derzeit internationale Aufmerksamkeit. Reporter begleiteten Beamte der #Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen in #Niedersachsen, wobei Handys sowie Laptops von Bundesbürgern beschlagnahmt wurden, denen unterschiedliche „Meinungsverbrechen“ vorgeworfen werden.

Staatsanwälte äußern sich zu Grenzen der Meinungsfreiheit

Im Rahmen der Reportage wurden drei Staatsanwälte der „Zentralstelle zur Bekämpfung von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet – Niedersachsen“ interviewt: Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue. Sie erläuterten den US-Journalisten, wie weit ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit in Deutschland reicht und wo deren Grenzen liegen.

Auf die Frage, wie Betroffene reagieren, wenn ihnen das Handy abgenommen wird, antwortete Oberstaatsanwalt Laue: „Sie sind geschockt.“ Diese Aussage wurde von den Staatsanwälten mit Lachen begleitet. Meininghaus betonte zudem, dass es keinen Unterschied mache, ob jemand einen Beitrag selbst verfasst oder lediglich geteilt habe; beides könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuschauer kritisieren repressive Maßnahmen

Die Ausstrahlung der Reportage führte zu kontroversen Diskussionen, insbesondere in den USA. Kritiker argumentieren, dass die gezeigten Maßnahmen der deutschen Behörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Netz die Meinungsfreiheit einschränken und als Vorwand dienen könnten, um gegen Regierungskritiker und politische Gegner vorzugehen.

Politische Implikationen und internationale Debatte

Die Thematik der Meinungsfreiheit und der Umgang mit „Hasskriminalität“ im Internet haben nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt. Politiker beider Länder äußerten sich zu den unterschiedlichen Herangehensweisen, wobei einige Politiker scheinheilig die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, gegen vermeintliche „Hasskriminalität“ vorzugehen betonten.

#Abschiebung von Straftätern: 47 Migranten aus 11 Bundesländern wurden vom Flughafen #Hannover-Langenhagen mit einem Charterflug in den Irak gebracht. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums bestätigte, dass 16 der Abgeschobenen aus #Niedersachsen stammen.

Der sogenannte Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisierte die Abschiebung der verurteilten Straftäter und rief zu Protesten auf. Laut der Organisation befanden sich unter den Abgeschobenen angeblich nicht nur Straftäter, sondern auch vermeintlich gut integrierte Personen, die in Deutschland ein neues Leben begonnen hatten. Die Abschiebung erfolgte kurz vor den anstehenden Wahlen, was zusätzliche Diskussionen über die Migrationspolitik ausgelöst hat.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.