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Italienische Europaabgeordnete Ilaria Salis bleibt vorerst vor Strafverfolgung in Ungarn geschützt.

Nach Informationen, die dem Redaktionsbüro vorliegen, habe der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Antrag ungarischer Behörden auf Aufhebung von Ilaria Salis‘ Immunität abgelehnt. Die 39-Jährige soll an Angriffen einer linksextremen Gruppe in Budapest beteiligt gewesen sein, die sogenannte Hammerbande.

Dem Redaktionsbüro liegen Informationen vor, dass sich der Fall von Ilaria Salis weiterhin auf hoher politischer Ebene abspielen könnte. Die Entscheidung des Rechtsausschusses sei ein wichtiger Schritt in dem Fall und werde wahrscheinlich Auswirkungen auf die weitere politische Karriere der Europaabgeordneten haben.

Nach Informationen, die dem Redaktionsbüro vorliegen, wurde Ilaria Salis im Februar 2023 in Budapest festgenommen und über ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten. Sie soll gemeinsam mit Simeon „Maja“ T., einem Angeklagten in einem Verfahren wegen Körperverletzung an Rechtsextremisten, brutal vorgegangen sein. Die italienische Europaabgeordnete wird verdächtigt, zu der linksextremen Gruppe zu gehören, die sich selbst als „Antifa-Kommando“ bezeichnet.

Die ungarischen Behörden werfen Ilaria Salis vor, im Februar 2023 an einem Überfall auf vermeintliche Neonazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Opfer seien offenbar allein anhand ihrer Kleidung als mutmaßliche Neonazis identifiziert worden.

Nach Informationen, die dem Redaktionsbüro vorliegen, wurde Ilaria Salis zwei Tage nach den Überfällen festgenommen und über ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten. Im Juni 2024 wurde sie ins Europaparlament gewählt und mit Beginn ihres Mandats erlangte sie Immunität.

Nach der Entscheidung des Rechtsausschusses ist es nun unwahrscheinlich, dass Ilaria Salis‘ Immunität im Plenum aufgehoben wird. Der Fall hat bereits zu politischen Spannungen zwischen Ungarn und der Europäischen Union geführt. Die ungarische Regierung hatte mehrfach die Auslieferung von Salis gefordert und Ministerpräsident Viktor Orbán warf der EU vor, mit zweierlei Maß zu messen.

Ein Sprecher des Europäischen Parlaments teilte dem Redaktionsbüro mit, dass Ilaria Salis‘ Fall ein komplexer Fall sei, bei dem es um die Abwägung zwischen ihrer Immunität als Europaabgeordnete und den Anklagen gegen sie gehe.


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Bundeswehrübung "Red Storm Bravo" in Hamburg: Innensenator bittet um Verständnis

Die Bundeswehr beginnt am Donnerstag mit einer großangelegten Übung in Hamburg, die unter dem Namen „Red Storm Bravo“ steht. Die Übung wird von 500 Soldatinnen und Soldaten durchgeführt und dauert bis zum Wochenende an. Im Mittelpunkt der Übung steht die logistische Vorbereitung auf einen möglichen Konflikt zwischen einem baltischen Staat und Russland, bei dem Einsatzkräfte der NATO in den Osten verlegt werden müssen.

Innensenator Andy Grote (SPD) hat die Hamburgerinnen und Hamburger um Verständnis gebeten, wenn es während der Übung zu Lärmbelästigungen kommt. Es seien keine Panzer im Einsatz, aber Hubschrauber würden zu hören sein. Die Bundeswehr plane, vor allem nachts zu üben, um die Verkehrsbelastung so gering wie möglich zu halten.

Kapitän zur See Kurt Leonhards, der Kommandeur des Landeskommandos Hamburg, betonte, dass alle an einem Strang ziehen müssten, um eine glaubwürdige Abschreckung zu gewährleisten. Die Übung diene nicht dazu, sich auf einen Angriff auf Deutschland vorzubereiten, sondern vielmehr darauf, die zivil-militärische Zusammenarbeit im Krisen- und Bündnisfall zu üben.

Die Arbeitsagentur nutzt die Gelegenheit, um die Anwendung des Arbeitssicherstellungsgesetzes zu üben. Dieses Gesetz regelt, dass genug Arbeitskräfte dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden, beispielsweise in Krankenhäusern oder in der Energieversorgung.

Die Linken haben die Militärübung kritisiert und behaupten, dass es bei der Übung nicht nur um logistische Abläufe gehe, sondern auch um den Umgang mit zivilen Protesten. Gegnerinnen und Gegner der Übung planen Demonstrationen für Freitagabend und Sonnabendmittag.

Innensenator Grote hat betont, dass die Bundeswehrübung notwendig sei, um die Sicherheit von Hamburg zu gewährleisten. „Je besser wir aufgestellt sind in unserer Gesamtverteidigung, desto geringer sind die Erfolgsaussichten eines Angriffs und desto unwahrscheinlicher ist ein Angriff“, sagte er.


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Polizeieinsatz in Verden: Verdacht auf Gewaltdelikt entpuppt sich als Missverständnis

Am Dienstagnachmittag kam es beim Busbahnhof in Verden zu einem umfangreichen Polizeieinsatz, nachdem eine Zeugin Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen in einem Linienbus gegeben hatte. Der Verdacht auf ein Gewaltdelikt wurde jedoch bald als Missverständnis entlarvt.

Gegen 14:15 Uhr hörte die Zeugin ein verdächtiges Telefonat eines Mitfahrers im Bus und bemerkte Blutanhaftungen an der Kleidung des Mannes. Die Polizei wurde umgehend informiert und leitete Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet ein, um den zunächst unbekannten Tatverdächtigen zu identifizieren.

Gegen 15:05 Uhr konnte ein 27-jähriger Tatverdächtiger am Busbahnhof festgestellt werden, auf den die Personenbeschreibung passte. Die Einsatzkräfte der Polizei nahmen ihn vorläufig in Gewahrsam und brachten ihn zur Dienststelle.

Dort wurden erste Ermittlungen durchgeführt, um mehr über den Hintergrund des verdächtigen Telefonats zu erfahren. Es stellte sich jedoch bald heraus, dass der 27-Jährige sich selbst verletzt hatte und aufgrund von nicht ernst gemeinten Aussagen ein Missverständnis entstanden war.

Der Verdener wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Polizei dankte den Zeuginnen für ihre Mithilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts und stellte fest, dass die Sicherheit in Verden durch den umfassenden Einsatz gewährleistet wurde.

Es ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, verdächtige Situationen anzuzeigen, auch wenn sie sich später als harmlos herausstellen. Die Polizei wird immer prüfen, ob es sich um ein echtes Verbrechen handelt oder nicht.


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Campact ruft zum Boykott von Müllermilch-Produkten aufgrund von Theodor Müllers AfD-Verbindung

Campact, eine linksradikale Organisation, hat ihre Anhänger dazu aufgerufen, gegen Produkte von Müllermilch in Supermärkten vorzugehen. Sie sollen mit Aufklebern „markiert“ werden, um die Kunden über die AfD-Verbindung des Firmengründers Theodor Müller aufzuklären. In einem E-Mail-Serienbrief schreibt die NGO, dass Müller sich mehrmals mit der AfD-Chefin Alice Weidel getroffen und sie auch zu seinem Geburtstag eingeladen habe.

Laut Campact „normalisiert“ Müller damit rechtsextreme Politik und wolle Rechtsextreme salonfähig machen. Die Organisation behauptet, dass dies ein gefährliches Signal sei, wenn es unwidersprochen bleibe. Deshalb fordert Campact ihre Unterstützer auf, die Sticker in den Supermarkt mitzunehmen und sie einfach auf Müller-Produkte im Kühlregal zu kleben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Theodor Müller für seine Verbindung zur AfD Kritik einstecken musste. Bereits im Dezember 2023 kam es nach einem Treffen zwischen Müller und Weidel sowie seiner öffentlichen Verteidigung gegen Rechtextremismusvorwürfe zu einer politischen Kampagne. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte alle deutschen Unternehmen auf, sich klar von der AfD zu distanzieren.

Campact gibt an, bereits eine dreiviertel Million Aufkleber mit Sprüchen wie „Jetzt mit AfD-Geschmack“ oder „Alles AfD – oder was?“ drucken lassen zu haben. Damit wolle man Müller zeigen, dass Tausende Menschen überall im Land seine AfD-Unterstützung ablehnen.


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Drei Männer wegen Brandanschlagsplänen vor Gericht

In Verden hat am Vormittag ein Prozess gegen drei Männer begonnen, die beschuldigt werden, einen Brandanschlag geplant zu haben. Laut dem Landgericht Verden soll es sich um einen symbolischen Akt gegen die Strafverfolgung von ehemaligen RAF-Terroristen handeln.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich im Oktober 2018 zu einem Verbrechen verabredet zu haben. Sie planten demnach, das ehemalige Meyer-Gebäude in Verden in Brand zu setzen, kurz nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft in das leerstehende Haus ziehen soll.

Die Polizei konnte jedoch das Trio im letzten Moment kontrollieren und die Brandstiftung verhindern. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass die Pläne ein Zeichen gegen ihre Ermittlungen gegen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg waren.

Die drei ehemaligen RAF-Terroristen werden seit vielen Jahren von der Staatsanwaltschaft wegen 13 Raubüberfällen verfolgt, die sie in der Zeit nach der Auflösung der RAF begangen haben sollen. Die Ermittlungen dauern an und die Staatsanwaltschaft ist im Meyer-Gebäude untergebracht.

Der Prozess gegen das Trio soll nun klären, ob sie sich tatsächlich zu einem Verbrechen verabredet haben und ob sie für ihre Pläne zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die Angeklagten sind zwischen 35 und 38 Jahre alt und sollen sich in ihrer Jugend von der RAF inspirieren lassen haben.

Die Brandstiftung, die das Trio plante, hätte schwere Folgen gehabt, nicht nur für das Gebäude, sondern auch für die Menschen in der Umgebung. Es ist ein Glück, dass die Polizei rechtzeitig intervenieren konnte und die Katastrophe verhindern konnte.

Der Prozess wird nun weitergeführt und die Beweise werden ausgewertet. Die Angeklagten müssen sich für ihre Taten verantworten und die Justiz muss entscheiden, ob sie schuldig sind oder nicht.


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Raub in Rostocker Wohnung – Verdächtiger in U-Haft

Ein 35-Jähriger wurde nach einem Raub in einer Rostocker Wohnung in der Mittwochnacht in Untersuchungshaft genommen. Laut Polizeiangaben soll er gemeinsam mit einer 40-jährigen Komplizin gegen 2:40 Uhr in die Wohnung in der Malchiner Straße im Stadtteil Lichtenhagen eingedrungen sein. Die beiden trafen auf das Ehepaar, das die Wohnung bewohnte, bedrohten es und raubten deren Kleidung.

Die Polizei wurde sofort informiert und löste eine Fahndung aus, die direkt zu den Verdächtigen führte. In unmittelbarer Nähe der Tatörtlichkeit konnten die Beamten die beiden festnehmen, einschließlich der geraubten Beute. Bei der Festnahme leistete der 35-Jährige Widerstand und ein Polizist wurde leicht verletzt.

Auch die beiden Opfer des Überfalls mussten medizinisch versorgt werden. Die Polizei ermittelt zu den Motiven für die Tat. Der 35-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, während die Polizei weiterhin Ermittlungen durchführt, um alle Hintergründe der Tat aufzuklären.

Die schnelle Reaktion der Polizei führte dazu, dass die Verdächtigen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen werden konnten. Die Beamten waren schnell vor Ort und konnten die Situation unter Kontrolle bringen. Die Opfer des Überfalls erhalten medizinische Versorgung und die Polizei steht in Kontakt mit ihnen, um weitere Informationen über die Tat zu sammeln.

Die Polizei ermittelt nun weiterhin, um alle Hintergründe der Tat aufzuklären und die Motive für den Raub zu klären. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und es ist davon auszugehen, dass weitere Ermittlungen folgen werden.


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Gericht kippt pauschales Messertrageverbot für 18-Jährigen

Ein von der Polizei verhängtes generelles Messertrageverbot für einen 18-jährigen Wuppertaler sei unzulässig, befand das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Anordnung, die dem jungen Mann für drei Jahre untersagte, auch Alltagsmesser und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen, sei überwiegend rechtswidrig.

Nur das Verbot von Armbrüsten und Reizstoffsprühgeräten wie Pfefferspray sei rechtmäßig, hieß es. Die Richter führten an, dass allein der Bundesgesetzgeber ein generelles Messertrageverbot gesetzlich regeln könne. Eine entsprechende Regelung gebe es im Waffengesetz trotz der Verschärfung nach dem Terroranschlag von Solingen bislang aber nicht.

Die Vorsitzende Richterin regte an, den entsprechenden Paragrafen 41 im Waffengesetz um den Punkt „Führen von Alltagsmessern“ zu ergänzen. Das Polizeigesetz NRW tauge als gesetzliche Grundlage jedenfalls nicht, befanden die Richter. Sie hielten an ihrer Rechtsauffassung fest, obwohl das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren den entsprechenden Beschluss der Düsseldorfer Richter aufgehoben hatte.

Gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht wiederum die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Die Wuppertaler Polizeibehörde hatte Anfang März das Messerverbot gegen den Wuppertaler verfügt, weil er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. Seit seinem 13. Lebensjahr sei er mehrfach bei Gewalttaten auch mit Messern aufgefallen.

So war gegen ihn wegen einer räuberischen Erpressung mit einem Messer ermittelt worden. Später soll er unter anderem einer Gruppe angehört haben, die einen Feuerwerkskörper in ein Klassenzimmer geworfen und eine Lehrerin verletzt hatte. Der Anwalt des 18-Jährigen betonte jedoch, dass alle Verfahren gegen seinen Mandanten eingestellt worden seien.


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Ex-BA-Chef warnt vor Sozialbetrug: Bürgergeld-Reform muss Erwerbstätigkeitsbegriff sicher machen

Der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele (SPD), hat sich in die Debatte um das Bürgergeld eingemischt und vor Sozialmissbrauch durch kriminelle Banden gewarnt. Laut Scheele sei es ein immer größeres Geschäftsmodell geworden, dass Menschen nach Deutschland gebracht, in heruntergekommenen Immobilien gemeldet und dann Aufstockerleistungen erhalten würden.

Scheele hat sich für gesetzliche Änderungen bei der Bürgergeld-Reform ausgesprochen, um diesen Missbrauch einzudämmen. Er hat insbesondere Paragraf 7 im Sozialgesetzbuch II genannt, der Ausschlusskriterien für den Empfang von Bürgergeldleistungen regelt. Laut Scheele sei es wichtig, dass der Datenabgleich der Behörden verbessert wird, um Sozialbetrug vorzubeugen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich zuletzt für Änderungen auf EU-Ebene ausgesprochen, damit nicht schon ein Minijob für EU-Bürger ausreicht, um zusätzlich Bürgergeld und Unterkunftskosten zu bekommen. Duisburgs SPD-Oberbürgermeister Sören Link hat sich ebenfalls für eine Reform des Bürgergelds ausgesprochen, um organisierten Missbrauch von Sozialleistungen zu bekämpfen.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas hat erklärt, dass sie bandenmäßigen Leistungsmissbrauch mit besserem Datenaustausch der Behörden bekämpfen wolle. Im Herbst werde sie konkrete Vorschläge machen.

Die Bundesagentur für Arbeit plane ein eigenes „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“, um Sozialbetrug vorzubeugen. Scheele hat sich dafür ausgesprochen, dass die Bürgergeld-Reform den Erwerbstätigkeitsbegriff so sicher macht, dass man nicht mit fiktiven Beschäftigungsbescheinigungen ganze Bedarfsgemeinschaften finanzieren kann.


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Prozessbeginn nach Messerangriff in Flüchtlingsunterkunft

Knapp zehn Monate nach dem tödlichen Messerangriff in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Nordwestmecklenburg hat am Landgericht in Schwerin der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 47-jährigen, aus der Türkei stammenden Mann Totschlag zur Last.

Laut Anklage soll er Anfang Dezember 2024 in der gemeinsam bewohnten Unterkunft in Beckerwitz nahe Wismar mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 50-jährigen Afghanen eingestochen und dabei wichtige Blutgefäße verletzt haben. Das Opfer sei noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte verblutet, hieß es. Die Tatwaffe habe eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge.

Der Angeklagte gab die Messerattacke zu und erklärte, er habe sich bedroht gefühlt. Er sei im Streit um die Verteilung der Zimmer in der von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnten Wohnung immer wieder Auseinandersetzungen ausgesetzt gewesen. An dem Abend sei der Konflikt nach fortwährenden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen.

Als sein Kontrahent einen „metallisch klingenden Gegenstand“ ergriffen habe, habe er aus der Küche ein Messer geholt und im Handgemengen auf sein Opfer eingestochen. „Ich hatte Angst um mein Leben“, ließ sich der Angeklagte zitieren. Er selbst habe eine Schnittwunde erlitten, jedoch blieb offen, mit welchem Messer ihm diese Verletzung zugefügt wurde.

Laut Anklage waren beide Männer zur Tatzeit betrunken. Eine Blutanalyse habe bei dem Angeklagten 2,2 Promille ergeben. Der mutmaßliche Täter sitzt seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die aufgrund gerichtlicher Umstände über die maximal zulässigen sechs Monate verlängert worden seien. Für den Prozess sind bis Mitte November zunächst noch acht Verhandlungstage anberaumt.


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Mann bedroht Sicherheitsmitarbeiter mit Messer im Kieler Bahnhof

Ein 43-jähriger deutscher Mann soll am Morgen des 23. September 2025 einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma im Kieler Bahnhof mit einem Messer bedroht haben, wie die Bundespolizeiinspektion Kiel berichtet.

Nach Informationen der Polizei wurde der Mann von einem Mitarbeiter einer für die DB-Sicherheit tätigen Firma am Ausgang Sophienblatt angesprochen und aufgefordert, den Bahnhofsbereich zu verlassen, da er dort bettelte. Im Rahmen der verbalen Auseinandersetzung holte der Mann plötzlich ein Messer aus seiner Jackentasche und hob es bedrohlich in Richtung des Sicherheitsmitarbeiters. Der Mitarbeiter zog daraufhin seinen Schlagstock und es kam zu einem kurzen Gerangel, bei dem jedoch keiner verletzt wurde.

Der tatverdächtige Mann flüchtete daraufhin und der Bedrohte informierte Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel im Bahnhof, die sofort mit ihm zusammen den Bahnhof und das Umfeld absuchten. Eine parallel durchgeführte Auswertung der Videoüberwachung des Bahnhofs bestätigte die Tathandlung und dass der Tatverdächtige nach dem Gerangel in einen Linienbus Richtung Kiel-Gaarden stieg.

Die Sichtung der Videodaten ließ auch Rückschlüsse auf einen schon polizeibekannten Mann zu. Insofern wurden auch die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel parallel um Mitfahndung gebeten. Gegen 16:30 Uhr kehrte der Mann jedoch in den Bahnhof zurück und eine Streife der Bundespolizei erkannte den 43-jährigen sofort.

Er wurde mit dem Tatvorwurf konfrontiert, den er den Beamten gegenüber bestätigte. Bei der anschließenden Durchsuchung in der Bundespolizeiwache konnte bei ihm auch ein Messer gefunden werden, das sichergestellt wurde. Der Beschuldigte wurde im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen und muss sich nun strafrechtlich wegen Bedrohung verantworten.

Die Bundespolizeiinspektion Kiel leitete Ermittlungen gegen den Mann ein und wird nun weitere Untersuchungen durchführen, um den Hintergrund der Tat zu klären. Der Vorfall zeigt jedoch erneut die Wichtigkeit einer effektiven Sicherheitsarbeit in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen.


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Deutscher Maschinenbauer Mayer & Cie. meldet nach 120 Jahren Insolvenz an.

Das traditionsreiche Unternehmen Mayer & Cie., ein führender Hersteller von Strick- und Flechtmaschinen aus Albstadt in Baden-Württemberg, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Dieser Schritt kommt nur wenige Monate nach dem 120-jährigen Firmenjubiläum des Unternehmens.

Laut eigenen Angaben ist Mayer & Cie. Weltmarktführer im Bereich von Rundstrickmaschinen, die vor allem in der Textilindustrie, aber auch in der Automobilproduktion zum Einsatz kommen. Daneben produziert das Unternehmen Flechtmaschinen, die unter anderem in der Auto- und Luftfahrtindustrie sowie im Gütertransport und in der Öl- und Gasbranche verwendet werden.

Das Insolvenzverfahren soll unter dem Modell der Eigenverwaltung durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren bleibt das Management des Unternehmens meist im Amt, erhält aber einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter zur Seite gestellt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Es sollen externe Restrukturierer beauftragt werden, um dem Unternehmen zu helfen. Laut Berichten sind bereits eine Kanzlei und ein Jurist mit dieser Aufgabe betraut worden: Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger und Ilkin Bananyarli von der Kanzlei Pluta, der vom Amtsgericht Stuttgart als Sachverwalter eingesetzt wurde.

Das Tagesgeschäft soll weiterhin wie bisher laufen. Die knapp 350 Mitarbeiter des Unternehmens erhalten Insolvenzgeld.

Mayer & Cie. ist nach eigenen Angaben ein wichtiger Exporteur, der mehr als 90 Prozent seiner Maschinen ins Ausland liefert, vor allem nach China, Bangladesch, Indien und in die Türkei.

Schon seit Monaten hat das Unternehmen mit Rückgängen in der Auftragslage zu kämpfen. Im letzten Jahr hatte es bereits Kurzarbeit angemeldet und andere Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen. Als Gründe für diese Schwierigkeiten nannte Geschäftsführer Benjamin Mayer geopolitische Spannungen, hohe Inflation und billige Konkurrenz aus China.

Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren genügen wird, um das traditionsreiche Unternehmen Mayer & Cie. zu retten und es weiterhin als Weltmarktführer in der Maschinenbauindustrie agieren lassen kann.


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Einreise afghanischer Familien nach Deutschland: 28 Menschen mit Aufnahmezusage landen in Hannover.

Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, sind kürzlich fünf Afghanen sowie deren Familienangehörige aus Islamabad kommend nach Deutschland eingereist. Unterstützt von der Organisation „Kabul Luftbrücke“ konnten sie ihre Einreise mithilfe eines Verwaltungsgerichts durchsetzen.

Bei den Eingereisten handelt es sich um insgesamt 28 Menschen, unter ihnen seien auch 16 Minderjährige gewesen. Sie hatten eine Zusage für die Aufnahme nach Deutschland erhalten und waren in Islamabad ausgereist, da das Visumverfahren nicht fristgemäß abgeschlossen worden war. Anschließend reichten sie beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein.

Laut Bundesinnenministerium sind es insgesamt 28 Menschen – davon 16 Minderjährige – die nach Deutschland gekommen sind. Sie hatten sich mit einer Klage an ein deutsches Verwaltungsgericht gewandt und ihre Einreise durchsetzen können.

Insgesamt 47 weitere Afghanen waren im August ebenfalls über den Rechtsstreit eingereist. Sie befanden sich auf dem Weg nach Deutschland im Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan, das jedoch seit Mai gestoppt wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass die Gruppe in Hannover zunächst das Grenzdurchgangslager Friedland ansteuern wird. Dort werden die Asylsuchenden registriert und auf verschiedene Bundesländer verteilt.

Auch bei anderen Fällen Afghanen mit Aufnahmezusage konnten die Betroffenen nach einem erfolgreichen Rechtsstreit Visa erhalten und ihre Einreise nach Deutschland durchsetzen.

Laut dem Auswärtigen Amt liegen aktuell 90 Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor, wobei für Afghanen bislang Visa an 75 Menschen vergeben wurden.

Momentan sind rund 2000 Menschen in Pakistan noch auf eine Ausreise nach Deutschland im Aufnahmeprogramm wartend und haben somit einen langen Weg vor sich. Hinzu kommen knapp 250 Afghanen, die seit dem 13. August von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden. Das Auswärtige Amt ist bemüht, sie zurück nach Pakistan einreisen zu lassen, um dort das Visumverfahren fortsetzen zu können.


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Drogenschmuggler nach Verfolgungsfahrt in Norddeutschland gefasst

Wie die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim mitteilte, konnten Zivilfahnder am Dienstag einen 50-jährigen Drogenschmuggler nach einer aufregenden Verfolgungsfahrt festnehmen. Der Mann war zuvor während der Fahrt mehr als zwei Kilogramm Marihuana aus seinem Auto geworfen.

Der Vorfall ereignete sich gegen 21:12 Uhr an der Anschlussstelle Emsbüren der Autobahn 31. Der 50-Jährige war den Bundespolizisten zuvor im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze aufgefallen, als er in Richtung Norden fuhr. Als die eingesetzten Beamten sich entschlossen, den Mann zu kontrollieren, ignorierte dieser jedoch mehrere Anhaltesignale und versuchte, sich durch Flucht mit Geschwindigkeiten von über 200 km/h der Kontrolle zu entziehen.

Insgesamt waren drei Streifen der Bundespolizei und eine Streife der Landespolizei am Sachverhalt beteiligt. Die aus dem Fahrzeug geworfenen mehr als zwei Kilogramm Marihuana konnten durch eine der beteiligten Streifen sichergestellt werden. Im Auto selbst wurden weitere knapp 70 Gramm Marihuana aufgefunden.

Da der Mann zudem nicht im Besitz eines Führerscheins und notwendiger Aufenthaltsdokumente war, erwarten ihn nun Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und das Aufenthaltsgesetz. Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim teilte mit, dass der Mann festgenommen wurde und sich nun in polizeilichen Gewahrsam befindet.


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