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Raub in Rostocker Wohnung – Verdächtiger in U-Haft

Ein 35-Jähriger wurde nach einem Raub in einer Rostocker Wohnung in der Mittwochnacht in Untersuchungshaft genommen. Laut Polizeiangaben soll er gemeinsam mit einer 40-jährigen Komplizin gegen 2:40 Uhr in die Wohnung in der Malchiner Straße im Stadtteil Lichtenhagen eingedrungen sein. Die beiden trafen auf das Ehepaar, das die Wohnung bewohnte, bedrohten es und raubten deren Kleidung.

Die Polizei wurde sofort informiert und löste eine Fahndung aus, die direkt zu den Verdächtigen führte. In unmittelbarer Nähe der Tatörtlichkeit konnten die Beamten die beiden festnehmen, einschließlich der geraubten Beute. Bei der Festnahme leistete der 35-Jährige Widerstand und ein Polizist wurde leicht verletzt.

Auch die beiden Opfer des Überfalls mussten medizinisch versorgt werden. Die Polizei ermittelt zu den Motiven für die Tat. Der 35-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, während die Polizei weiterhin Ermittlungen durchführt, um alle Hintergründe der Tat aufzuklären.

Die schnelle Reaktion der Polizei führte dazu, dass die Verdächtigen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen werden konnten. Die Beamten waren schnell vor Ort und konnten die Situation unter Kontrolle bringen. Die Opfer des Überfalls erhalten medizinische Versorgung und die Polizei steht in Kontakt mit ihnen, um weitere Informationen über die Tat zu sammeln.

Die Polizei ermittelt nun weiterhin, um alle Hintergründe der Tat aufzuklären und die Motive für den Raub zu klären. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und es ist davon auszugehen, dass weitere Ermittlungen folgen werden.


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Gericht kippt pauschales Messertrageverbot für 18-Jährigen

Ein von der Polizei verhängtes generelles Messertrageverbot für einen 18-jährigen Wuppertaler sei unzulässig, befand das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Anordnung, die dem jungen Mann für drei Jahre untersagte, auch Alltagsmesser und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen, sei überwiegend rechtswidrig.

Nur das Verbot von Armbrüsten und Reizstoffsprühgeräten wie Pfefferspray sei rechtmäßig, hieß es. Die Richter führten an, dass allein der Bundesgesetzgeber ein generelles Messertrageverbot gesetzlich regeln könne. Eine entsprechende Regelung gebe es im Waffengesetz trotz der Verschärfung nach dem Terroranschlag von Solingen bislang aber nicht.

Die Vorsitzende Richterin regte an, den entsprechenden Paragrafen 41 im Waffengesetz um den Punkt „Führen von Alltagsmessern“ zu ergänzen. Das Polizeigesetz NRW tauge als gesetzliche Grundlage jedenfalls nicht, befanden die Richter. Sie hielten an ihrer Rechtsauffassung fest, obwohl das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren den entsprechenden Beschluss der Düsseldorfer Richter aufgehoben hatte.

Gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht wiederum die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Die Wuppertaler Polizeibehörde hatte Anfang März das Messerverbot gegen den Wuppertaler verfügt, weil er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. Seit seinem 13. Lebensjahr sei er mehrfach bei Gewalttaten auch mit Messern aufgefallen.

So war gegen ihn wegen einer räuberischen Erpressung mit einem Messer ermittelt worden. Später soll er unter anderem einer Gruppe angehört haben, die einen Feuerwerkskörper in ein Klassenzimmer geworfen und eine Lehrerin verletzt hatte. Der Anwalt des 18-Jährigen betonte jedoch, dass alle Verfahren gegen seinen Mandanten eingestellt worden seien.


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Ex-BA-Chef warnt vor Sozialbetrug: Bürgergeld-Reform muss Erwerbstätigkeitsbegriff sicher machen

Der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele (SPD), hat sich in die Debatte um das Bürgergeld eingemischt und vor Sozialmissbrauch durch kriminelle Banden gewarnt. Laut Scheele sei es ein immer größeres Geschäftsmodell geworden, dass Menschen nach Deutschland gebracht, in heruntergekommenen Immobilien gemeldet und dann Aufstockerleistungen erhalten würden.

Scheele hat sich für gesetzliche Änderungen bei der Bürgergeld-Reform ausgesprochen, um diesen Missbrauch einzudämmen. Er hat insbesondere Paragraf 7 im Sozialgesetzbuch II genannt, der Ausschlusskriterien für den Empfang von Bürgergeldleistungen regelt. Laut Scheele sei es wichtig, dass der Datenabgleich der Behörden verbessert wird, um Sozialbetrug vorzubeugen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich zuletzt für Änderungen auf EU-Ebene ausgesprochen, damit nicht schon ein Minijob für EU-Bürger ausreicht, um zusätzlich Bürgergeld und Unterkunftskosten zu bekommen. Duisburgs SPD-Oberbürgermeister Sören Link hat sich ebenfalls für eine Reform des Bürgergelds ausgesprochen, um organisierten Missbrauch von Sozialleistungen zu bekämpfen.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas hat erklärt, dass sie bandenmäßigen Leistungsmissbrauch mit besserem Datenaustausch der Behörden bekämpfen wolle. Im Herbst werde sie konkrete Vorschläge machen.

Die Bundesagentur für Arbeit plane ein eigenes „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“, um Sozialbetrug vorzubeugen. Scheele hat sich dafür ausgesprochen, dass die Bürgergeld-Reform den Erwerbstätigkeitsbegriff so sicher macht, dass man nicht mit fiktiven Beschäftigungsbescheinigungen ganze Bedarfsgemeinschaften finanzieren kann.


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Prozessbeginn nach Messerangriff in Flüchtlingsunterkunft

Knapp zehn Monate nach dem tödlichen Messerangriff in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Nordwestmecklenburg hat am Landgericht in Schwerin der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 47-jährigen, aus der Türkei stammenden Mann Totschlag zur Last.

Laut Anklage soll er Anfang Dezember 2024 in der gemeinsam bewohnten Unterkunft in Beckerwitz nahe Wismar mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 50-jährigen Afghanen eingestochen und dabei wichtige Blutgefäße verletzt haben. Das Opfer sei noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte verblutet, hieß es. Die Tatwaffe habe eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge.

Der Angeklagte gab die Messerattacke zu und erklärte, er habe sich bedroht gefühlt. Er sei im Streit um die Verteilung der Zimmer in der von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnten Wohnung immer wieder Auseinandersetzungen ausgesetzt gewesen. An dem Abend sei der Konflikt nach fortwährenden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen.

Als sein Kontrahent einen „metallisch klingenden Gegenstand“ ergriffen habe, habe er aus der Küche ein Messer geholt und im Handgemengen auf sein Opfer eingestochen. „Ich hatte Angst um mein Leben“, ließ sich der Angeklagte zitieren. Er selbst habe eine Schnittwunde erlitten, jedoch blieb offen, mit welchem Messer ihm diese Verletzung zugefügt wurde.

Laut Anklage waren beide Männer zur Tatzeit betrunken. Eine Blutanalyse habe bei dem Angeklagten 2,2 Promille ergeben. Der mutmaßliche Täter sitzt seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die aufgrund gerichtlicher Umstände über die maximal zulässigen sechs Monate verlängert worden seien. Für den Prozess sind bis Mitte November zunächst noch acht Verhandlungstage anberaumt.


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Mann bedroht Sicherheitsmitarbeiter mit Messer im Kieler Bahnhof

Ein 43-jähriger deutscher Mann soll am Morgen des 23. September 2025 einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma im Kieler Bahnhof mit einem Messer bedroht haben, wie die Bundespolizeiinspektion Kiel berichtet.

Nach Informationen der Polizei wurde der Mann von einem Mitarbeiter einer für die DB-Sicherheit tätigen Firma am Ausgang Sophienblatt angesprochen und aufgefordert, den Bahnhofsbereich zu verlassen, da er dort bettelte. Im Rahmen der verbalen Auseinandersetzung holte der Mann plötzlich ein Messer aus seiner Jackentasche und hob es bedrohlich in Richtung des Sicherheitsmitarbeiters. Der Mitarbeiter zog daraufhin seinen Schlagstock und es kam zu einem kurzen Gerangel, bei dem jedoch keiner verletzt wurde.

Der tatverdächtige Mann flüchtete daraufhin und der Bedrohte informierte Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel im Bahnhof, die sofort mit ihm zusammen den Bahnhof und das Umfeld absuchten. Eine parallel durchgeführte Auswertung der Videoüberwachung des Bahnhofs bestätigte die Tathandlung und dass der Tatverdächtige nach dem Gerangel in einen Linienbus Richtung Kiel-Gaarden stieg.

Die Sichtung der Videodaten ließ auch Rückschlüsse auf einen schon polizeibekannten Mann zu. Insofern wurden auch die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel parallel um Mitfahndung gebeten. Gegen 16:30 Uhr kehrte der Mann jedoch in den Bahnhof zurück und eine Streife der Bundespolizei erkannte den 43-jährigen sofort.

Er wurde mit dem Tatvorwurf konfrontiert, den er den Beamten gegenüber bestätigte. Bei der anschließenden Durchsuchung in der Bundespolizeiwache konnte bei ihm auch ein Messer gefunden werden, das sichergestellt wurde. Der Beschuldigte wurde im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen und muss sich nun strafrechtlich wegen Bedrohung verantworten.

Die Bundespolizeiinspektion Kiel leitete Ermittlungen gegen den Mann ein und wird nun weitere Untersuchungen durchführen, um den Hintergrund der Tat zu klären. Der Vorfall zeigt jedoch erneut die Wichtigkeit einer effektiven Sicherheitsarbeit in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen.


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Deutscher Maschinenbauer Mayer & Cie. meldet nach 120 Jahren Insolvenz an.

Das traditionsreiche Unternehmen Mayer & Cie., ein führender Hersteller von Strick- und Flechtmaschinen aus Albstadt in Baden-Württemberg, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Dieser Schritt kommt nur wenige Monate nach dem 120-jährigen Firmenjubiläum des Unternehmens.

Laut eigenen Angaben ist Mayer & Cie. Weltmarktführer im Bereich von Rundstrickmaschinen, die vor allem in der Textilindustrie, aber auch in der Automobilproduktion zum Einsatz kommen. Daneben produziert das Unternehmen Flechtmaschinen, die unter anderem in der Auto- und Luftfahrtindustrie sowie im Gütertransport und in der Öl- und Gasbranche verwendet werden.

Das Insolvenzverfahren soll unter dem Modell der Eigenverwaltung durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren bleibt das Management des Unternehmens meist im Amt, erhält aber einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter zur Seite gestellt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Es sollen externe Restrukturierer beauftragt werden, um dem Unternehmen zu helfen. Laut Berichten sind bereits eine Kanzlei und ein Jurist mit dieser Aufgabe betraut worden: Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger und Ilkin Bananyarli von der Kanzlei Pluta, der vom Amtsgericht Stuttgart als Sachverwalter eingesetzt wurde.

Das Tagesgeschäft soll weiterhin wie bisher laufen. Die knapp 350 Mitarbeiter des Unternehmens erhalten Insolvenzgeld.

Mayer & Cie. ist nach eigenen Angaben ein wichtiger Exporteur, der mehr als 90 Prozent seiner Maschinen ins Ausland liefert, vor allem nach China, Bangladesch, Indien und in die Türkei.

Schon seit Monaten hat das Unternehmen mit Rückgängen in der Auftragslage zu kämpfen. Im letzten Jahr hatte es bereits Kurzarbeit angemeldet und andere Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen. Als Gründe für diese Schwierigkeiten nannte Geschäftsführer Benjamin Mayer geopolitische Spannungen, hohe Inflation und billige Konkurrenz aus China.

Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren genügen wird, um das traditionsreiche Unternehmen Mayer & Cie. zu retten und es weiterhin als Weltmarktführer in der Maschinenbauindustrie agieren lassen kann.


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Einreise afghanischer Familien nach Deutschland: 28 Menschen mit Aufnahmezusage landen in Hannover.

Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, sind kürzlich fünf Afghanen sowie deren Familienangehörige aus Islamabad kommend nach Deutschland eingereist. Unterstützt von der Organisation „Kabul Luftbrücke“ konnten sie ihre Einreise mithilfe eines Verwaltungsgerichts durchsetzen.

Bei den Eingereisten handelt es sich um insgesamt 28 Menschen, unter ihnen seien auch 16 Minderjährige gewesen. Sie hatten eine Zusage für die Aufnahme nach Deutschland erhalten und waren in Islamabad ausgereist, da das Visumverfahren nicht fristgemäß abgeschlossen worden war. Anschließend reichten sie beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein.

Laut Bundesinnenministerium sind es insgesamt 28 Menschen – davon 16 Minderjährige – die nach Deutschland gekommen sind. Sie hatten sich mit einer Klage an ein deutsches Verwaltungsgericht gewandt und ihre Einreise durchsetzen können.

Insgesamt 47 weitere Afghanen waren im August ebenfalls über den Rechtsstreit eingereist. Sie befanden sich auf dem Weg nach Deutschland im Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan, das jedoch seit Mai gestoppt wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass die Gruppe in Hannover zunächst das Grenzdurchgangslager Friedland ansteuern wird. Dort werden die Asylsuchenden registriert und auf verschiedene Bundesländer verteilt.

Auch bei anderen Fällen Afghanen mit Aufnahmezusage konnten die Betroffenen nach einem erfolgreichen Rechtsstreit Visa erhalten und ihre Einreise nach Deutschland durchsetzen.

Laut dem Auswärtigen Amt liegen aktuell 90 Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor, wobei für Afghanen bislang Visa an 75 Menschen vergeben wurden.

Momentan sind rund 2000 Menschen in Pakistan noch auf eine Ausreise nach Deutschland im Aufnahmeprogramm wartend und haben somit einen langen Weg vor sich. Hinzu kommen knapp 250 Afghanen, die seit dem 13. August von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden. Das Auswärtige Amt ist bemüht, sie zurück nach Pakistan einreisen zu lassen, um dort das Visumverfahren fortsetzen zu können.


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Drogenschmuggler nach Verfolgungsfahrt in Norddeutschland gefasst

Wie die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim mitteilte, konnten Zivilfahnder am Dienstag einen 50-jährigen Drogenschmuggler nach einer aufregenden Verfolgungsfahrt festnehmen. Der Mann war zuvor während der Fahrt mehr als zwei Kilogramm Marihuana aus seinem Auto geworfen.

Der Vorfall ereignete sich gegen 21:12 Uhr an der Anschlussstelle Emsbüren der Autobahn 31. Der 50-Jährige war den Bundespolizisten zuvor im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze aufgefallen, als er in Richtung Norden fuhr. Als die eingesetzten Beamten sich entschlossen, den Mann zu kontrollieren, ignorierte dieser jedoch mehrere Anhaltesignale und versuchte, sich durch Flucht mit Geschwindigkeiten von über 200 km/h der Kontrolle zu entziehen.

Insgesamt waren drei Streifen der Bundespolizei und eine Streife der Landespolizei am Sachverhalt beteiligt. Die aus dem Fahrzeug geworfenen mehr als zwei Kilogramm Marihuana konnten durch eine der beteiligten Streifen sichergestellt werden. Im Auto selbst wurden weitere knapp 70 Gramm Marihuana aufgefunden.

Da der Mann zudem nicht im Besitz eines Führerscheins und notwendiger Aufenthaltsdokumente war, erwarten ihn nun Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und das Aufenthaltsgesetz. Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim teilte mit, dass der Mann festgenommen wurde und sich nun in polizeilichen Gewahrsam befindet.


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Opfer falscher Microsoft-Mitarbeiter: 74-Jähriger verliert vierstelliges Euro-Betrug

Ein 74-jähriger Mann aus dem Landkreis Wittmund ist am Dienstag zum Opfer einer Betrugsmasche geworden. Ein Pop-Up-Fenster auf seinem PC warnte ihn vor vermeintlicher Schadsoftware und forderte ihn auf, den Support von Microsoft über eine angezeigte Rufnummer anzurufen.

Nachdem der Mann diesem Hinweis nachgekommen war, erlangten die Betrüger durch geschickte Gesprächsführung Fernzugriff auf seinen Rechner und bewegten ihn dazu, mehrere Zahlungen vorzunehmen. Der Schaden beläuft sich auf einen vierstelligen Euro-Betrag.

Die Polizei rät den Betroffenen, dass seriöse Unternehmen wie Microsoft nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden aufnehmen. Sollte ein Servicemitarbeiter ohne vorherige Aufforderung kontaktieren, solle der Hörer einfach aufgelegt werden.

Außerdem sei es wichtig, Ruhe zu bewahren, wenn man auf eine manipulierte Webseite mit einer verdächtigen Fehlermeldung gelangt. Die Webseite oder der Browser sollten beendet und ggf. mithilfe der Tastenkombination Strg-Alt-Entf neu gestartet werden.

Zudem solle niemals private Daten wie Bankkonto- oder Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Kundenkonten herausgegeben werden. Unbekannten Anrufern solle kein Zugriff auf den Rechner gewährt werden, insbesondere nicht mit der Installation einer Fernwartungssoftware.

Sollte die Polizei informiert werden und im Schadensfall eine Anzeige erstattet werden, solle auch die Bank über mögliche unberechtigte Abbuchungen informiert werden. Die Kreditkarte sollte ggf. sofort gesperrt werden. Der Betrugsversuch könne zusätzlich bei Microsoft gemeldet werden.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und rät den Betroffenen, sich an ihre örtliche Polizei zu wenden, um im Schadensfall Anzeige zu erstatten.


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Bedrohung im Kieler Bahnhof

Ein 43-jähriger Mann bedrohte am Dienstagmorgen, dem 23. September, einen Mitarbeiter der DB-Sicherheit im Kieler Hauptbahnhof. Während eines Streits zog der Mann ein Messer aus seiner Jackentasche und hielt es dem Sicherheitsmitarbeiter vor. Dieser hatte zuvor den bettelnden Mann am Ausgang Sophienblatt gebeten, den Bahnhofsbereich zu verlassen.

Als der Sicherheitsmitarbeiter das Messer sah, zog er seinen Schlagstock und es kam zu einem kurzen Gerangel, bei dem sich jedoch keiner verletzte. Der 43-Jährige flüchtete anschließend und stieg in einen Linienbus Richtung Kiel-Gaarden.

Die Bundespolizeiinspektion Kiel nahm den Vorfall zum Anlass, die benachbarte Landespolizei um Unterstützung bei der Suche nach dem Mann zu bitten, da dieser polizeibekannt ist. Eine Auswertung der Videoüberwachung bestätigte den Vorfall.

Gegen 16:30 Uhr desselben Tages kehrte der Beschuldigte zurück in den Bahnhof und bestätigte den Tatvorwurf. Bei einer anschließenden Durchsuchung in der Bundespolizeiwache konnte bei ihm ein Messer gefunden und sichergestellt werden.

Der 43-Jährige muss sich nun strafrechtlich wegen Bedrohung verantworten. Die Bundespolizeiinspektion Kiel hat den Fall übernommen und wird die Ermittlungen weiterführen.


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Prozess gegen zwei Jugendliche wegen versuchten Totschlags

Vor dem Landgericht Kiel hat der Prozess gegen zwei junge Männer begonnen, die wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung angeklagt sind. Die beiden Angeklagten, ein 18-Jähriger und ein 19-Jähriger, sollen sich am Abend des 19. Januar 2025 an einer brutalen Attacke auf einen damals 13-jährigen Jungen aus einer Jugendeinrichtung in Kiel beteiligt haben.

Nach Angaben der Anklage lockte einer der Angeklagten den 13-Jährigen auf das Gelände einer benachbarten Schule, wo eine Gruppe von fünf weiteren Jugendlichen und drei Kindern wartete. Dort wurde der Junge geschlagen und getreten, ihm wurde gedroht, er würde „abgestochen“, wenn er weglaufe. Grund für die Aktion war angeblich, dass der 13-Jährige am Vortag ein Mädchen aus der Gruppe geschlagen hatte.

Einer der Angeklagten versetzte dem Jungen dann einen Messerstich in die Brust, wodurch der Herzbeutel des Opfers verletzt wurde. Nur durch glückliche Umstände und schnelles Eingreifen der Rettungskräfte konnte das Leben des Opfers gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dass ihnen bewusst war, dass ihr Opfer an den Verletzungen hätte sterben können, und dass sie dies zumindest gleichgültig gewesen seien. Gegen sieben Tatverdächtige wurden Untersuchungshaftbefehle wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags mit Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung erlassen.

Die beiden Angeklagten, die zur Tatzeit beide 18 Jahre alt waren, kamen daraufhin in die Jugendanstalt. Fünf weitere Mitglieder der Gruppe werden als „gesondert Verfolgte“ bezeichnet und könnten ebenfalls ein Gerichtsverfahren bevorstehen. Drei Kinder, die an der Tat beteiligt waren, sind unter 14 Jahre alt und somit nicht strafmündig.

Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt, mit zehn weiteren Verhandlungsterminen bis Mitte November geplant. Zahlreiche Zeugen sowie Sachverständige sollen gehört werden.


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Wind- und Sonnenkraft: Die unbequemen Wahrheiten

Die Wind- und Solarenergie sind als saubere und nachhaltige Alternativen zu fossilen Brennstoffen gefeiert worden. Doch gibt es auch eine andere Seite der Medaille, die oft übersehen wird. Die Produkte moderner Technik, wie Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, haben eine begrenzte Lebensdauer und müssen früher oder später gewartet, renoviert oder erneuert werden.

Laut dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beträgt die Entwurfslebensdauer von Windkraftanlagen 20 Jahre, wobei neuere Anlagen oft eine Nutzungsdauer von 25 Jahren aufweisen. Die Haltbarkeit von PV-Anlagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Qualität der Komponenten, der Planung und Installation sowie der Umwelt- und Standortbedingungen. Hochwertige Module können bis zu 30 Jahre funktionieren, während Wechselrichter in der Regel nach 10 bis 15 Jahren ausfallen.

Doch was passiert mit den Anlagen, wenn sie ihre Lebensdauer überschreiten? Die Entsorgung von ausgedienten Windkraftanlagen ist ein großes Problem. Teilweise werden die Rotorflügel einfach vergraben oder nach Tschechien exportiert. Die gigantischen Sockeln aus Stahlbeton bleiben in der Erde und verhindern, dass sich die Natur diese Orte zurückerobern kann.

Auch bei den PV-Anlagen sieht es nicht besser aus. Nichts von den ausgedienten Solarpaneelen kann auf natürliche Weise verrotten oder für eine neuerliche Verwendung aufbereitet werden. Die riesigen Flächen, die mittlerweile von diesen Anlagen bedeckt sind, müssen in Zukunft entsorgt werden.

Spätestens in 25 Jahren müssen alle PV- und Windanlagen neu gebaut oder grundrenoviert werden. Bei PV-Anlagen ist es eindeutig: Sie müssen entsorgt und durch neue ersetzt werden. Bei den Windanlagen ist die Situation noch nicht ganz klar. Die Rotorblätter müssen ersetzt und die alten irgendwo „endgelagert“ werden.

Diese unbequemen Wahrheiten werfen Fragen auf, ob die Ökobilanz von Wind- und Solarenergie tatsächlich so positiv ist, wie oft behauptet wird. Die Implikationen sind erheblich schlimmer als oft angenommen. Es droht eine Sisyphus-Arbeit, bei der alle Anlagen in Zukunft neu gebaut oder renoviert werden müssen.


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Kirche kritisiert Mord an Charlie Kirk – ohne den Toten zu erwähnen

Die Evangelische Kirche hat erneut für Kontroversen gesorgt, als sie in ihrem „Wort zum Sonntag“ den Mord an Charlie Kirk thematisierte, ohne jedoch den Ermordeten explizit zu nennen. Stattdessen sprach die Hannoveraner Kirchenfunktionärin Annette Behnken von einem „Gift“, das sich in der Gesellschaft ausbreite – nämlich Hass, Hetze und Lüge.

Behnken meinte, dieses Gift würde seine Wirkung entfalten, „wo Menschen, die sich einsetzen für Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie so mit Hass zugeballert werden, dass sie es nicht mehr aushalten und sich zurückziehen.“ Sie nannte als Beispiele Politiker, Aktivisten, Juristen und Journalisten – sowie Frauen.

Es wurde bemerkt, dass Behnken dabei auf die linksextreme Abtreibungsfanatikerin Frauke Brosius-Gersdorf anspielte, die die SPD ins Bundesverfassungsgericht hieven wollte. Der Höhepunkt ihrer Hass-Rede war die Behauptung, „das Gift“ wirke weiter, „wo ein rechtsradikaler Rassist verharmlost wird als ein Konservativer, der die Jugend begeistert habe.“ Sie unterstellte, dass allein das Aussprechen dessen, was ist, zur Unterstellung führe, man eine Ermordung rechtfertige – dies sei die „totale Verdrehung“ und sie nannte den Teufel.

Die Evangelische Kirche steht wegen ihres Umgangs mit dem christlichen Liebesgebot wieder einmal in der Kritik. Die Äußerungen von Annette Behnken wurden als ein Beispiel für den linken Wahnsinn kritisiert, der die EKD durchdringt.

Es wurde bemerkt, dass dies eine neue Tiefpunkt für diese auf dem völligen moralischen, theologischen und intellektuellen Nullpunkt angekommenen Staatskirche sei. Dass die ARD diesen Unsinn ausstrahlte, sei ein Beleg dafür, dass sie nur noch ein linksradikaler Narrenverein ist.

Es wird gefordert, dass den kirchlichen und journalistischen Totalausfällen endlich der Geldzufluss durch sämtliche Formen von Zwangsabgaben abgedreht wird.


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