Im Zuge der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen kam es zu einem Eklat: Bei den Integrationsratswahlen in Köln sollen etwa 400 gefälschte Briefwahlstimmen eingereicht worden sein. Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Polizei von dem Betrug erfahren hatten, durchsuchten sie am Donnerstag mehrere Wohnungen, Vereins- und Pflegediensträumlichkeiten.
Laut Polizeiangaben stehen zehn überwiegend russischstämmige Personen im Fokus der Ermittlungen. Sie sollen die Briefwahlunterlagen im Namen real existierender, russischsprachiger Wahlberechtigter beantragt und anschließend etwa 400 ausgefüllte Wahlzettel an die Stadt Köln übermittelt haben. Die Stimmen sollten zugunsten einer Kandidatin einer Kleinstpartei ausfallen, die selbst unter den Beschuldigten ist.
Das Wahlamt hatte den Betrug offenbar bereits am Wahltag gewittert und Strafanzeige erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen wegen Wahlbetrugs und Urkundenfälschung wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die 16 Objekte erwirkt. Die Polizei fand acht Beschuldigte vor und brachte sie zur „erkennungsdienstlichen Behandlung und Vernehmung“ in das Polizeipräsidium.
Während der Durchsuchungen konnten die Ermittler umfangreiche Beweismittel wie Mobiltelefone und Datenträger sicherstellen. Der Vorgang ist brisant, da nur wenige tausend Menschen bei den Integrationsratswahlen wahlberechtigt sind und 400 Stimmen demnach einen Unterschied ausmachen können.
Wahlberechtigt sind bei den Integrationsratswahlen in NRW Personen ab 16 Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nach Paragraf 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), sofern sie seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet leben. Nicht wahlberechtigt sind dagegen Asylbewerber.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln weiterhin wegen Wahlbetrugs und Urkundenfälschung. Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen zu Anklagen führen werden.
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