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AfD-Mitglieder im Visier der Antifa

Die Oppositionspartei AfD hat in den letzten vier Wochen zwei ihrer Bundestagsabgeordneten Opfer von verheerenden Brandanschlägen geworden. Die Zahl der Anschläge auf Politiker der Oppositionspartei, die von Januar bis Juni jeden Tag um 4,5 Anschläge ergab, ist statistisch gesehen nicht ungewöhnlich. Das Bundesinnenministerium hat jedoch alarmiert reagiert und warnt vor einer „erhöhten abstrakten Gefährdung“ für AfD-Mitglieder durch Linksextremisten.

Die Täter, die meist der Antifa zugehörig sind, haben ihre Gewalttaten nicht mehr nur gegen die Partei als Kollektiv gerichtet, sondern auch einzelne Mitglieder in das Zielspektrum genommen. Dazu gehören Amts- und Mandatsträger sowie Personen, die öffentlich sichtbar für die AfD arbeiten oder sie unterstützen. Die Antifa hat sogar gedroht, Partei-Mitglieder zu töten, insbesondere den 67-jährigen Bernd Baumann.

Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass das auf der linksextremen Plattform „Indymedia“ veröffentlichte Bekennerschreiben authentisch ist. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums hat betont, dass die Partei seit ihrer Gründung Ziel der „gewaltorientierten linksextremistischen Szene“ ist und dass es einen weit verbreiteten Konsens gibt, gegen die AfD mit allen Mitteln – auch mit Gewalt – vorzugehen.

Angeklagter gibt zu, Tat vor Gericht gestanden hat

Ein 49-jähriger Mann hat zugegeben, einen anderen Mann am Mittwoch in Hannover zum Boden gestoßen, der später an seinen Verletzungen starb. Der Angeklagte hatte den Stoß über seinen Anwalt gestanden und betonte, dass er die Tat nicht vorgehabt habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Raub mit Todesfolge vor, nachdem die beiden Männer im Mai gemeinsam Alkohol und Kokain konsumiert hatten.

Ein Aneurysma im Kopf des Opfers war laut Angaben den Umständen zufolgernd die Todesursache gewesen. Der Prozessauftakt fand vor dem Landgericht Hannover statt, wo der Angeklagte die Tat bereute und sich für seine Handlung entschuldigte. Der 49-Jährige hatte keine Ahnung von der Vorerkrankung des Opfers gehabt und schämte sich über den Vorfall.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den 42-jährigen Mann unvermittelt und kräftig gestoßen hat, was zu einem Aneurysma im Kopf führte, das die Todesursache war. Ein erster Zeuge war zum Prozessauftakt nicht erschienen, aber der Vorfall wurde von weiteren Augenzeugen bestätigt. Ein Urteil könnte das Landgericht Hannover noch in diesem Jahr sprechen, da der vorerst letzte Verhandlungstermin für den 23.

Dezember angesetzt ist. Die Verteidigung des Angeklagten hat betont, dass er die Tat nicht vorgehabt habe und sich nun entschuldige. Der Prozess wird weiterhin als Raub mit Todesfolge angeklagt, nachdem die beiden Männer im Mai gemeinsam Alkohol und Kokain konsumiert hatten.

SUMMARY: Der 27-jährige Polizist, der im April in einer Diskothek eine Auseinandersetzung mit dem

Der 27-jährige Polizist, der im April in einer Diskothek eine Auseinandersetzung ausgelöst hat, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Polizist sei davon ausgegangen, mit einem Messer angegriffen zu werden, sagte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch. Er habe „irrtümlich glaubte“, sich in einer Notwehrlage befunden zu haben.

Diese habe zum Zeitpunkt der Schußabgabe aber nicht mehr bestanden. Die Polizei hatte Lorenz A. vor der Diskothek aufgefordert, weil er wegen seiner Jogginghose abgewiesen worden war.

Nachdem der 21-jährige die Beamten verfolgt hat, soll er mit Reizgas attackiert haben und weggelaufen sein. Der Polizist habe daraufhin mehrfach auf ihn geschossen. Das Landgericht Oldenburg soll nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Polizisten entscheiden.

Der 27-jährige Mann wurde kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Dienst suspendiert. Die Auseinandersetzung zwischen Lorenz A. und dem Polizisten war nicht die erste, bei der sich der 21-jährige in Konflikte mit der Polizei verwickelt hat.

Laut Informationen des Spiegels liefen mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, darunter wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Raub und Nötigung. Die Auseinandersetzung wurde auch von anderen Gruppen ausgelöst. Linke Vereinigungen in mehreren Städten demonstrierten gegen vermeintliche rassistische Strukturen innerhalb der Polizei.

Zudem zündeten Unbekannte das Auto des Diskothekenbetreibers an, vor dessen Geschäft die Auseinandersetzung begonnen hatte, mit einem Molotowcocktail. Die Ermittlungen gegen den 27-jährigen Polizisten sind noch im Gange. Das Landgericht Oldenburg soll nun entscheiden, ob er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden kann.

Versuchte Vergewaltigung am Weißenburger Platz in Osnabrück

Die Polizei in Osnabrück ermittelt wegen eines versuchten Sexualdelikts auf dem Weißenburger Platz. Eine 25-jährige Frau wurde angegriffen und ihr Mund zugehalten, nachdem sie laut um Hilfe gerufen hatte. Der Tatverdächtige wird als etwa 30-40 Jahre alt, 1,65-1,70 m groß und mit einer schwarzen Jacke beschrieben.

Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Weißenburger Platzes geben können. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung sind derzeit in Gange. Die 25-jährige Frau, die Opfer des Angreifs war, hat später Anzeige bei der Polizei erstattet.

Der Tatverdächtige ist laut den Erkenntnissen der Ermittler noch unbekannt und wird von der Polizei gesucht. Die Polizei Osnabrück bittet um Hilfe bei der Aufklärung des Falles. Zeugen, die Hinweise oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Weißenburger Platzes haben, werden gebeten, sich bei der Polizei unter den genannten Telefonnummern zu melden.

Die Ermittlungen sind noch in Gange und die Polizei hofft, dass durch die Aufklärung des Falles der Tatverdächtige gefunden wird. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgerufen, vorsichtig zu sein und sich der Sicherheit auf den Straßen zu bewusst zu sein. Die Polizei Osnabrück hat bereits eine erste Stellungnahme zum Fall gegeben und bittet um Verständnis bei der Öffentlichkeit.

Die Ermittlungen werden weiterhin durchgeführt, und die Polizei hofft, dass durch die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern des Ortes der Tatverdächtige gefunden wird.

Sprengung zweier Zigarettenautomaten in Köln

Im Laufe weniger Tage wurden zwei Zigarettenautomaten in der Stadt Köln gesprengt. Die Tat ist noch nicht vollständig aufgeklärt, doch die Polizei führt Ermittlungen durch und sucht Zeugen. Ein Anwohner hat einen schwarz gekleideten Mann beschrieben, der den Aufenthaltsort der Sprengung beobachtet habe.

Die Ermittler bitten um Hinweise von weiteren Augenzeugen. Die Polizei in Köln hat in der Nacht vom Sonntag auf die Zeit nach dem Mittwoch zwei Zigarettenautomaten in verschiedenen Orten gesprengt. Die Sprengung des ersten Automaten fand am 2.

November statt, als ein Anwohner durch einen lauten Knall aufmerksam wurde und die Polizei alarmierte. Der Mann beschrieb einen schwarz gekleideten Mann mit Basecap, den er beim Aufsammeln von Zigarettenschachteln beobachtet hatte. Einige Tage später, am 5.

November, wurde ein weiterer Zigarettenautomat in Bocklemund/Mengenich aufgesprengt. Auch hier war ein Anwohner aufmerksam und sorgte für die Alarmierung der Polizei. Dieses Mal beschrieb er ebenfalls einen schwarz gekleideten Mann mit Basecap, den er beim Aufsammeln von Zigarettenschachteln beobachtet hatte.

Das Kriminalkommissariat 71 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise von weiteren Zeugen. Die Polizei sucht nach einem schwarz gekleideten Mann mit Basecap, der möglicherweise an den Sprengungen beteiligt war. Die Tat ist noch nicht vollständig aufgeklärt, doch die Polizei führt Ermittlungen durch und hofft, bald mehr über die Umstände der Sprengung zu erfahren.

Die Ermittler bitten um Hinweise von weiteren Augenzeugen, die möglicherweise Informationen über den Aufenthaltsort der Täter oder deren Motive haben können. Die Polizei in Köln ermutigt alle, die möglicherweise etwas sehen oder wissen, was mit den Sprengungen zu tun hat, sich an die Behörden zu wenden. Die Ermittlungen werden weitergeführt, und die Polizei hofft, bald eine Lösung für den Fall zu finden.

Polizei Castrop-Rauxel: Schüler bedroht Mitschülerin und Familienmitglied gefunden

Die Polizei in Castrop-Rauxel hat einen 16-jährigen Schüler wegen Bedrohung einer Mitschülerin verhaftet. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein 21-jähriges Familienmitglied mit mehreren Waffen aufgefunden, deren Besitz strafbar sein könnte. Die Ermittlungen laufen weiterhin an und werden auch vom Staatsschutz unterstützt.

Die Polizei in Castrop-Rauxel hat nach einer Bedrohung einer Mitschülerin durch einen 16-jährigen Schüler von der Schule informiert worden. Der Schüler aus Castrop-Rauxel hatte angekündigt, die Mitschülerin und weitere Schüler verletzen zu wollen. Die Polizei konnte den tatverdächtigen Schüler an seiner Wohnanschrift antreffen und führte eine Durchsuchung durch.

Während der Durchsuchung wurde ein 21-jähriges Familienmitglied des Schülers mit mehreren Waffen aufgefunden, deren Besitz nach dem Waffengesetz strafbar sein könnte. Die Polizei stellte Beweismittel sicher und leitete Strafverfahren gegen die jungen Männer ein. Die Ermittlungen laufen weiterhin an und werden auch vom Staatsschutz unterstützt.

Es ist noch unklar, ob die beiden Schüler wegen der angeblichen Bedrohung oder wegen des Besitzes von Waffen verurteilt werden. Die Polizei wird weiterhin auf die Ermittlungen eintreten und sicherstellen, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Polizeipräsidium Recklinghausen hat bereits eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben, in der sie betonten, dass die Sicherheit aller Schüler und Schülerinnen an erster Stelle steht.

Die Polizei wird weiterhin auf die Sicherheit der Schüler achten und sicherstellen, dass alle Bedrohungen oder Verletzungen ernst genommen werden. Die Ermittlungen sind noch im Gange, und es ist noch unklar, wie die Angelegenheit sich entwickeln wird. Die Polizei wird weiterhin auf die Ermittlungen eintreten und sicherstellen, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Altstadt

Die Mordkommission und die Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft sind einen Tatverdächtigen festgenommen, der im Verdacht steht, am vergangenen Freitagmorgen ein versuchtes Tötungsdelikt in Hamburg-Altstadt begangen zu haben. Der 24-jährige Deutsche wurde gestern Abend an der Flughafen Frankfurt vorläufig festgenommen und dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Die Ermittlungen sind jedoch noch im Gange, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg weitere Schritte ergreift.

Die Polizei in Hamburg hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen hat. Der Mann soll im Verdacht stehen, am vergangenen Freitagmorgen ein versuchtes Tötungsdelikt in der Hamburg-Altstadt begangen zu haben. Die Ermittlungen wurden von der Mordkommission und der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Die Tatzeit lag bei 04:48 Uhr am 31.10.2025, und der Tatort war die Mönckebergstraße im Levantehaus in Hamburg-Altstadt. Die Polizei hat gestern mit Einsatzkräften in Hessen zusammengearbeitet, um den Tatverdächtigen zu identifizieren. Der 24-jährige Deutsche wurde am Flughafen Frankfurt gestern Abend vorläufig festgenommen, da er sich augenscheinlich ins Ausland absetzen wollte.

Er wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt und eine Haftrichterin erließ einen Haftbefehl gegen ihn. Die Ermittlungen sind jedoch noch im Gange, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg weitere Schritte ergreift. Die Polizei in Hamburg hat betont, dass sie weiterhin mit den Zielfahndungseinheiten und der Bundespolizei zusammenarbeitet, um den Fall zu lösen.

Es ist erwähnenswert, dass die Polizei bereits eine Pressemitteilung von 03.11.2025 veröffentlicht hat, in der sie das Ausgangssachverhalten des Falls beschrieben hat. Die Leser können diese Pressemitteilung auf der Website des Pressedienstes news aktuell nachlesen. Die Polizei in Hamburg und die Bundespolizei arbeiten eng zusammen, um den Fall zu lösen und den Tatverdächtigen zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wird erwartet, dass die Ermittlungen weiterhin intensiv geführt werden, bis der Fall abgeschlossen ist.

Neues Urteil im Fall des Messerangriffs auf einen Syrer

Der Tunesier, der im August 2024 wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt wurde, hat nun ein neues Urteil erhalten. Die neue Kammer hat den Angeklagten wegen versuchtem Mordes verurteilt und ihm eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten angedroht. Der Prozess begann im Januar 2024, als der Tunesier, damals 33 Jahre alt, aufwachte und glaubte, dass sein Mitbewohner ihn mit dem Handy gefilmt habe.

In einer Nacht des Wahnsinns griff er ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach es seinem Mitbewohner in den Hals. Dabei hat er den Tod des Syrers in Kauf genommen. Die Strafkammer hatte zuvor den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, aber die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen.

Das Landgericht Hamburg hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte in einem neuen Prozess auch wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sagte, dass das Opfer „völlig arg- und wehrlos“ war und dass die Hilfeschreie des Mitbewohners nicht dazu genutzt werden konnten. Die neue Kammer sah jedoch ein anderes Bild der Ereignisse.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte auch wegen versuchtem Mordes verurteilt. Das neue Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten ist deutlich höher als das ursprüngliche. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte gegen dieses Urteil rechtskräftig machen wird.

Bundeswehr plant Musterung aller jungen Männer im Verteidigungsfall

In einer weiteren Diskussion über das neue Wehrdienstgesetz hat Generalinspekteur Carsten Breuer eine Musterung aller jungen Männer für notwendig erklärt, um im Verteidigungsfall keine Zeit zu verlieren. Das neue Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und sieht zunächst einen freiwilligen Dienst vor.

Politiker von Union und SPD hatten jedoch vorgeschlagen, bei zu geringen Freiwilligenzahlen per Losverfahren junge Männer zur Musterung oder zum Dienst einzuberufen. Breuer warnte dagegen, dass eine solche Einberufung Zeit verlieren würde, die in einer Krisensituation nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das neue Gesetz soll am 1.

Januar in Kraft treten und sieht zunächst einen freiwilligen Dienst vor. Generalinspekteur Carsten Breuer betonte, dass es entscheidend ist, den gesamten Jahrgang zu musteren, um zu wissen, wer zur Verfügung steht und auf wen wir im Verteidigungsfall zugreifen könnten. Breuer warnte gegenüber einer solchen Einberufung, dass sie Zeit verlieren würde, die in einer Krisensituation nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Bundesministerium der Verteidigung hatte bereits angekündigt, dass es sich entscheiden wird, ob eine verpflichtende Einberufung durchgeführt wird. Die Entscheidung soll jedoch noch im neuen Jahr getroffen werden. Politiker von Union und SPD hatten vorgeschlagen, bei zu geringen Freiwilligenzahlen per Losverfahren junge Männer zur Musterung oder zum Dienst einzuberufen.

Breuer betonte jedoch, dass man sich in den Handlungsmöglichkeiten nicht selbst einschränken soll. Die Bundeswehr plant daher eine sorgfältige Planung und Vorbereitung für die Musterung aller jungen Männer, um sicherzustellen, dass alle Soldaten im Verteidigungsfall bereit sind. Die Entscheidung über eine verpflichtende Einberufung wird jedoch noch im neuen Jahr getroffen werden.

AfD-Fraktion fordert Unterlassung gegen Handelsblatt wegen journalistischer Sorgfaltspflichten

Die thüringische AfD-Fraktion hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt beantragt, weil sie glaubt, dass die Zeitung gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen ist. Der Justiziar der AfD-Fraktion Sascha Schlösser behauptet, dass das Handelsblatt elementare journalistische Standards verletzt hat, indem es Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat. Die Affäre entstand, als der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) der AfD vorgeworfen hatte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht missbraucht, um die kritische Infrastruktur auszuforschen.

Das Handelsblatt berichtete über diese Aussage, ohne dass es sich um ein Wortlaut-Interview handelte, sondern um einen redaktionellen Beitrag. Die Landesregierung nannte später eine Anfrage der AfD zum Wassermanagement als Begründung für Maiers Behauptung. Die AfD-Fraktion forderte daraufhin das Handelsblatt auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, weil sie glaubt, dass die Zeitung Vorwürfe von Spionage verletzt hat.

Doch das Medium verweigerte dies und so beantragte nun die Fraktion eine einstweilige Verfügung. Sascha Schlösser, der Justiziar der AfD-Fraktion, argumentiert, dass das Handelsblatt gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen hat. Er behauptet, dass die Zeitung elementare journalistische Standards verletzt hat, indem sie Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat.

Schlösser zufolge fehlte es an einer sorgfältigen Prüfung vor der Veröffentlichung eines schwerwiegenden Verdachts. Die Affäre wirft Fragen über die journalistische Sorgfaltspflicht und die Verantwortung von Medien auf. Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Berlin die Anfrage der AfD-Fraktion bearbeitet und eine einstweilige Verfügung erteilt wird.

Ermittlungen im Fall der Goslarer Raubtaten erfolgreich abgeschlossen

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben in den letzten Tagen eine Reihe von Raub- und Diebstahlstaten in der Goslarer Innenstadt aufgeklärt. Durch sorgfältige Ermittlungen und Zeugenaussagen konnten drei männliche Tatverdächtige aus dem Landkreis Goslar identifiziert werden, die sich nun für ihre Taten verantworten müssen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten im September sechs Raub- und Diebstahlstaten in der Goslarer Innenstadt registriert.

Den Opfern sei stets die Handtasche entrissen worden, was die Ermittlungen schwierig machte. Doch durch sorgfältige Analysen von Zeugenaussagen und Täterbeschreibungen konnten die Ermittler nun drei männliche Tatverdächtige identifizieren. Die Tatverdächtigen seien im Alter zwischen 14 und 19 Jahren und stammen aus dem Landkreis Goslar.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten bereits Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen erlassen, die in der vergangenen Woche umgesetzt wurden. Hierbei gelang es, Beweismaterial sicherzustellen, das die Täterschaft konkretisieren ließ. Die drei Tatverdächtigen müssen nun sich für ihre Taten verantworten und werden in einem Strafverfahren angeklagt.

Die Ermittlungen sind ein wichtiger Erfolg für die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die sich um die Sicherheit der Bürger in der Goslarer Innenstadt kümmern. Die erfolgreiche Lösung des Falls ist eine gute Nachricht für die Opfer und ihre Familien. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben gezeigt, dass sie sich um die Aufklärung von Kriminalfällen ernst nehmen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Überfall auf Taxifahrer in Hamburg-Bramfeld

Die Polizei in Hamburg bittet um Hinweise auf einen Raubüberfall auf einen 42-jährigen Taxifahrer in Hamburg-Bramfeld. Am Samstagmorgen wurden zwei unbekannte Männer, die mit einer Schusswaffe und Pfefferspray gewappnet waren, den Taxifahrer überfallen und sein Portemonnaie entwendeten. Der Überfall fand um 04:30 Uhr statt und der Taxifahrer wurde leicht verletzt.

Die Polizei beschreibt die Tatverdächtigen als zwei Männer, eines von ihnen soll etwa 170 cm groß und 30 bis 35 Jahre alt sein. Er trägt eine schwarze Jacke mit Kapuze und eine FFP2-Maske. Die Polizei bittet um Hinweise von Zeugen und bitten sie, sich bei der Polizeistation oder beim Hinweistelefon zu melden.

Die Ermittlungen werden vom LKA 144 und dem Kriminaldauerdienst (LKA 26) durchgeführt. Die Polizei leitet umgehend Fahndungsmaßnahmen ein, um die Tatverdächtigen aufzuspüren. Bisher gibt es keine Hinweise zu den Tätern, und die Polizei bittet um weitere Unterstützung von der Bevölkerung.

Versuchtes Tötungsdelikt in Hamburg-Billstedt

Eine 39-jährige Frau steht im dringenden Tatverdacht, ihren 42-jährigen Ehemann mit einem Messer zu verletzen und das gemeinsam bewohnte Haus in Brand zu setzen. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an. Die Polizei Hamburg hat eine 39-jährige Frau im Tatverdacht, am Freitagabend versucht zu haben, ihren Ehemann mit einem Messer zu verletzen und das gemeinsam bewohnte Haus in Brand zu setzen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es zwischen den Eheleuten zunächst zu einem Streit, in dessen Verlauf die 39-jährige Deutsche Gardinen im Wohnzimmer in Brand setzte. Während der 42-Jährige den Brand löschte, attackierte die alkoholisierte Frau ihren Ehemann mehrmals mit einem Messer, ohne ihn zu verletzen. Nachdem es dem 42-Jährigen gelang, seine Ehefrau zu entwaffnen, verständigte er die Polizei.

Die Funkstreifenwagenbesatzungen des Polizeikommissariats 42 nahmen daraufhin die Tatverdächtige vorläufig fest. Die Mordkommission (LKA 41) hat in enger Abstimmung mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Das Amtsgericht Hamburg erließ mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an und es ist unklar, ob die Frau vor Gericht gehen wird. Die Polizei Hamburg hat eine weitere Aussage zu dem Vorfall gemacht, aber keine weiteren Details wurden öffentlich gemacht.

Die Ermittlungen laufen weiter und es ist abzuwarten, welche Konsequenzen sich für die Tatverdächtige ergeben werden.