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Die #AfD hat eine Kundgebung vor der Alten Wache in #Northeim abgehalten, bei der der Parteisprecher Tino #Chrupalla als Hauptredner aufgetreten ist. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf der Kundgebung sicherzustellen.

Die Veranstaltung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Sicherheitskräfte mit gewaltbereiten Gegendemonstranten rechnen mussten, die von den Massenmedien sowie Altparteien aufgehetzt wurden. Während die Gegendemo versuchte, die angemeldete Wahlkampf-Veranstaltung der AfD mit Trommeln, Trillerpfeifen und Parolen wie „Ganz Northeim hasst die AfD“ zu stören, konnten die Veranstalter mit dem AfD-Spitzenpolitiker Tino Chrupalla bei den Wählern punkten.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.

Seit Jahresbeginn hat die Hamburger #Polizei 81 Ermittlungsverfahren wegen zerstörter, beschmierter oder gestohlener Wahlplakate eingeleitet. Diese Zahl bezieht sich auf die Verfahren, nicht auf die Gesamtzahl der beschädigten Plakate.

Besonders #CDU und #AfD beklagten zuletzt vermehrte Beschädigungen und Verschmutzungen ihrer Wahlplakate. Die Polizei ermittelt in diesen Fällen und bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Tätern.

Ein „Mann“ hat in Nordrhein-Westfalen (NRW) versucht ein #CDU-Büro anzünden. Angaben zufolge hatte er bereits eine brennbare Flüssigkeit über die Rolläden gekippt, als er gefaßt wurde. Des Weiteren wurden bei einem Wahlkampfbus der #FDP die Schrauben der Vorderreifen gelöst, woraufhin sich der Bus während der Fahrt selbständig machte.

Wähler bei #AfD-Parteistand in Marl angeschossen:
https://niedersachsen.report/363