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Von einem Tag auf den anderen verschwand der „Niedersachsen Report“ fast vollständig aus den Suchergebnissen der größten deutschsprachigen Suchmaschine – wie auf Knopfdruck – und ist seitdem kaum noch auffindbar. Während sich das Presseportal an einem Tag noch auf dem ersten Platz befand, war es schon am nächsten Tag wie ausgelöscht.

Die AfD-Niedersachsen veranstaltete ihren Landesparteitag mit zahlreichen Mitgliedern in der Heidmark-Halle in Bad Fallingbostel. Einsatzkräfte der Polizei waren vor Ort, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Initiativen der sogenannten Zivilgesellschaft hatten im Vorfeld zum Gegenprotest aufgerufen. Jedoch waren nur wenige hundert Demonstranten erschienen. Der AfD-Vorstand zeigte sich sehr zufrieden mit dem Verlauf des Parteitages.

Die #WerteUnion #Niedersachsen wirft dem niedersächsischen #Verfassungsschutz vor, seine politische Neutralität zu verletzen. Laut einem Beitrag auf #X nehme die Behörde mit ihren Kampagnen, Bekenntnissen und der Förderung von Gender-Themen aktiv an politischen Debatten teil. Dies stehe im Widerspruch zur Rolle des Verfassungsschutzes als unparteiischer Beobachter.

Besonders Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril wird von der WerteUnion Niedersachsen kritisiert, da er zwar vor russischer Desinformation warne, aber gleichzeitig ein „einseitiges Bild“ präsentiere. Die WerteUnion bemängelt, dass westliche Einflussnahme ausgeblendet und die AfD „pauschal mit russischer Propaganda verknüpft“ werde. Dadurch agiere der Verfassungsschutz „wie ein politischer Akteur“, anstatt sich auf seine Kernaufgabe, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu konzentrieren. Abschließend heißt es: „Wer Neutralität einfordert, sollte sie selbst wahren.“

Post der WerteUnion:

Bundesaußenministerin Annalena #Baerbock sagte auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), dass man die #Demokratie nicht nur gegen äußere Feinde, sondern auch gegen „Feinde im inneren“ verteidigen müsse.

Baerbock zu folge sei „unser größter Feind“ derzeit Putins Russland, denn er hätte angeblich „den Krieg erklärt gegen unseren europäischen Frieden“ und gegen „unsere europäische Demokratie“. Deshalb habe sie in ihrem Amtseid die Verteidigung der „Demokratie Europas“ gegen Feinde von außen geschworen. „Aber auch gegen die Feinde von innen“, so Barbock auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC). Das nenne man „wehrhafte Demokratie.“

US-Vizepräsident J.D. #Vance widersprach der deutschen Außenministerin in einer Ansprache und sieht das größte Problem viel mehr bei der anhaltenden Zuwanderung nach Europa und den USA: „Von all den dringenden Herausforderungen, mit denen die hier vertretenen Nationen konfrontiert sind, gibt es meiner Meinung nach nichts Dringlicheres als die Massenmigration“, erklärte #Trump’s Vizepräsident dem anwesenden Publikum.

Eine Reportage der US-Sendung #60Minutes, die sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland beschäftigt, erregt derzeit internationale Aufmerksamkeit. Reporter begleiteten Beamte der #Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen in #Niedersachsen, wobei Handys sowie Laptops von Bundesbürgern beschlagnahmt wurden, denen unterschiedliche „Meinungsverbrechen“ vorgeworfen werden.

Staatsanwälte äußern sich zu Grenzen der Meinungsfreiheit

Im Rahmen der Reportage wurden drei Staatsanwälte der „Zentralstelle zur Bekämpfung von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet – Niedersachsen“ interviewt: Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue. Sie erläuterten den US-Journalisten, wie weit ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit in Deutschland reicht und wo deren Grenzen liegen.

Auf die Frage, wie Betroffene reagieren, wenn ihnen das Handy abgenommen wird, antwortete Oberstaatsanwalt Laue: „Sie sind geschockt.“ Diese Aussage wurde von den Staatsanwälten mit Lachen begleitet. Meininghaus betonte zudem, dass es keinen Unterschied mache, ob jemand einen Beitrag selbst verfasst oder lediglich geteilt habe; beides könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuschauer kritisieren repressive Maßnahmen

Die Ausstrahlung der Reportage führte zu kontroversen Diskussionen, insbesondere in den USA. Kritiker argumentieren, dass die gezeigten Maßnahmen der deutschen Behörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Netz die Meinungsfreiheit einschränken und als Vorwand dienen könnten, um gegen Regierungskritiker und politische Gegner vorzugehen.

Politische Implikationen und internationale Debatte

Die Thematik der Meinungsfreiheit und der Umgang mit „Hasskriminalität“ im Internet haben nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt. Politiker beider Länder äußerten sich zu den unterschiedlichen Herangehensweisen, wobei einige Politiker scheinheilig die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, gegen vermeintliche „Hasskriminalität“ vorzugehen betonten.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.