Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat seine publizistischen Leitlinien geändert und künftig bei der Berichterstattung über Straftaten die Nationalität von Tätern und Opfern nennen. Diese Entscheidung wurde ausgelöst, als die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz im Mai 2024 feststellte, dass das SRF bei der Berichterstattung über eine Geiselnahme in einem Regionalzug wesentliche Informationen vorenthalten hatte.
Ein Asylbewerber aus dem Iran hatte damals 13 Personen als Geiseln festgehalten und wurde schließlich von der Polizei erschossen. Die Waadtländer Polizei nannte jedoch die Nationalität und den Aufenthaltsstatus des Täters, während das SRF in seinen ersten Meldungen darauf verzichtete.
Mit dieser Änderung soll das SRF eine Kehrtwende in seiner bisherigen Berichterstattung vollziehen, bei der Vorurteile und stereotype Zuschreibungen vermieden werden. Die neue Richtlinie soll es dem SRF ermöglichen, eine genaue und unvoreingenommene Berichterstattung über Straftaten zu liefern.
