Ein juristisches Gutachten, das im Auftrag des Vereins Vernunftkraft Niedersachsen erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung zum Ziel des „Osterpakets“, den Ausbau von Wind- und Solaranlagen als übergeordnetes Staatsziel zu erklären, gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gutachten, das von Prof. Volker Boehme-Neßler verfasst wurde, analysiert den Wortlaut von § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und kommt zu dem Ergebnis, dass diese Vorschrift die Verfassung nicht einhält.

Die Gesetzesänderung soll die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen beschleunigen und rechtliche Hürden geringer machen. Das Gutachten wirft jedoch Fragen auf die Verfassungskonformität dieser Maßnahmen.

Der Verein Vernunftkraft Niedersachsen hat das Gutachten im Auftrag erstellt, um die Rechtmäßigkeit der Gesetzesänderung zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sind jedoch noch unklar und erfordern weitere Prüfung.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Ergebnisse auf die zukünftige Entwicklung des Energiesektors auswirken werden. ##