Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat angekündigt, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Die Partei hatte bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und macht mögliche Auszählungsfehler zu ihren Lasten geltend.

Das BSW geht davon aus, dass es bei einer Neuauszählung in den Bundestag einziehen würde. Der Bundestag hatte das Anliegen des BSW bereits im Dezember im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens zurückgewiesen.

Die Partei sah dies als eine „Bananenrepublik“ an, die ihre Legitimität untergräbt. Die Entscheidung der BSW ist ein weiterer Schritt in einem langen Streit um die Legitimität der Bundestagswahl.

Die Partei wird nun warten und sehen, ob das Bundesverfassungsgericht ihre Forderungen berücksichtigt. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess und könnte möglicherweise die Legitimität der Bundestagswahl in Frage stellen.