Der Freistaat Bayern hat dem Münchner Medienprofessor Michael Meyen eine Gehaltskürzung von zehn Prozent auferlegt, angeblich wegen öffentlicher Auftritte während einer Krankschreibung. Die Landesanwaltschaft Bayern begründet den Schritt mit der „Delegitimierung des Staates“.

Der Professor der Ludwig-Maximilians-Universität wurde bereits zum ersten Mal disziplinarisch behandelt, nachdem er öffentliche Auftritte während einer Krankschreibung gemacht hatte. Die Kürzung soll für 36 Monate gelten und wurde am 7. Januar erlassen.

Die Entscheidung ist Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, in dem die genauen Gründe der Kürzung weiterhin unklar sind. Der Vorwurf einer „Delegitimierung des Staates“ wirft Fragen über die Grenzen zwischen öffentlicher Auftritt und politischer Aktivität auf.

Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Meyen’s Karriere als Medienprofessor und seine Fähigkeit, in der Öffentlichkeit zu sprechen. Die genauen Gründe für die Kürzung bleiben unklar, da das Verwaltungsgericht München den Fall noch nicht entschieden hat.