Der niedersächsische Landesverband der AfD hat einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme gewonnen. Das Urteil bestätigt, dass Kühmes Aussagen über die AfD rechtswidrig waren und gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen.
Der ehemalige Polizeipräsident Kühme hatte Ende August 2023 in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung unter anderem gesagt, dass die AfD täusche die Bürger „perfide mit ihrem Lügenkonstrukt und wird damit zur Gefahr für die Innere Sicherheit“. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigte jedoch, dass einige dieser Aussagen rechtswidrig waren. Der ehemalige Polizeipräsident wurde verpflichtet, seine Äußerungen zu korrigieren und anzuerkennen, dass sie rechtswidrig waren.
Die AfD-Führung ist mit dem Urteil zufrieden und sieht es als einen großen Erfolg für die Demokratie. Der Chef der niedersächsischen AfD, Ansgar Schledde, kritisierte Kühme scharf und sagte, dass seine Aussagen „unverschämte Entgleisungen“ waren. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe bezeichnete das Urteil als „großartigen Erfolg“, der die Demokratie stärke.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf den neuen Polizeipräsidenten Andreas Sagehorn, der Kühmes Nachfolger ist. Sagehorn sagte, dass er die Entscheidung respektiere, obwohl ihn „nicht alle Argumente zur Begründung des Urteils überzeugt haben“. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf die innere Sicherheit und die Polizeiarbeit in Niedersachsen auswirken wird.
