Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit den umstrittenen Rechtsstreits zwischen der Bundesrepublik und Lieferanten von Schutzmasken aus der Coronapandemie befassen. In zwei ausgewählten Fällen hat der BGH die Revision zugelassen, nachdem das Oberlandesgericht Köln die Bundesrepublik in einem Fall dazu verurteilt hatte, 85,6 Millionen Euro zu zahlen und im anderen Fall dem Bund die Rückforderung eines Teils des Kaufpreises verweigert hatte.
Die Streitsachen haben ihren Ursprung in der Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte damals Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Später verweigerte das Ministerium jedoch teilweise die Bezahlung mit Verweis auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen.
Die Folge waren zahlreiche Prozesse an verschiedenen Gerichten. In Köln ging es um die Frage, ob die gelieferten Masken Mängel gehabt hatten und der Bund den teilweisen Rücktritt vom Vertrag erklären durfte. Im anderen Fall lieferte der Händler nur einen kleinen Teil der vereinbarten Menge, den noch ausstehenden Teil stornierte der Bund.
In beiden Fällen entschied das Oberlandesgericht im Juni und Juli 2024 zugunsten der Lieferanten. Der Bund legte Beschwerde dagegen ein und wollte die Urteile höchstrichterlich überprüfen lassen. Der BGH ließ die Revision nun zu, da sie grundsätzliche Bedeutung habe, und kündigte mündliche Verhandlungen an.
Ein Termin für die mündlichen Verhandlungen stand am Dienstag noch nicht fest, der achte Zivilsenat wollte zunächst die schriftlichen Revisionsbegründungen und -erwiderungen abwarten. Je nach Entscheidung des BGH droht dem Bund ein hoher Schaden. Der Ausgang des Rechtsstreits ist vor allem für die Bundesrepublik von großer Bedeutung, da sie in mehreren Fällen mit hohen Forderungen konfrontiert ist. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH in diesem Fall entscheidet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben werden.
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