Im ersten Halbjahr des Jahres 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit mehr als 270 Millionen Euro an Kindergeldzahlungen ins Ausland geleistet, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Dieser Betrag ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 12 Millionen Euro gestiegen.

Die Bundesagentur begründete diese Entwicklung damit, dass in vielen Fällen Deutschland nachrangig zuständig sei und die Differenzbeträge zum Kindergeld im jeweiligen Heimatland berücksichtigt werden. Nach Polen floss der größte Betrag von 109,1 Millionen Euro.

Weitere Zahlungen gingen in Höhe von 31,4 Millionen Euro nach Rumänien, 25,1 Millionen Euro nach Tschechien, 18,3 Millionen Euro nach Frankreich sowie jeweils 8,7 Millionen Euro in die Slowakei und nach Ungarn. Nach Bulgarien überwies der deutsche Staat 4,6 Millionen Euro.

Im Jahr 2024 zahlte die Familienkasse eine Rekordsumme von 57,5 Milliarden Euro an Kindergeld und Kinderzuschlag aus. Diese Leistungen werden aus dem Bundeshaushalt und somit aus Steuermitteln finanziert.

Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld aus Deutschland erhalten, wie die Bundesagentur für Arbeit betonte. Auch ausländische Bürger, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen oder aus einem Land stammen, mit dem Deutschland entsprechende Abkommen geschlossen hat.

Die Höhe des monatlichen Kindergeldes beträgt seit 2025 255 Euro je Kind. Der Kinderzuschlag, der zusätzlich gewährt werden kann, beträgt bis zu 297 Euro und ist vom Einkommen der Eltern abhängig.

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