Die Bundesregierung hat auf eine Schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Jan Feser hin bestätigt, dass die Zahl der ausländischen Bürgergeld-Bezieher in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Zwischen 2016 und 2024 stieg sie um rund 270.000 Personen auf 891.000 an. Das entspricht einem Zuwachs von 43 Prozent.

Insgesamt erhöhte sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit seit 2016 von rund 1,47 Millionen auf knapp 1,91 Millionen. Fast 900.000 Personen unter ihnen hatten bis zu diesem Zeitpunkt noch nie eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt.

Im Vergleich dazu sank die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit von 2,85 Millionen auf etwa 2,04 Millionen. Unter ihnen hatten zuletzt rund 257.000 Menschen niemals in Deutschland gearbeitet.

Die Entwicklung bei Personen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern ist besonders auffällig. Hier stieg die Gesamtzahl der Leistungsbezieher von rund 506.000 auf mehr als 625.000 an. Während die Zahl ohne vorherige Beschäftigungsmeldung von 389.000 auf 343.000 sank, nahm die Zahl derjenigen, die vor dem Leistungsbezug gearbeitet hatten, inzwischen aber nicht mehr, von knapp 16.000 auf gut 42.000 zu.

Das Ministerium wies darauf hin, dass unter den Leistungsberechtigten ohne Beschäftigungsmeldung viele junge Menschen sowie Migranten sind, die sich noch in Schule, Studium, Ausbildung oder Integrationskursen befinden. Zudem werden Beschäftigungen im Ausland nicht erfasst, ebenso wenig selbständige Tätigkeiten oder Beamtenverhältnisse.

Der AfD-Abgeordnete Feser kritisierte die Entwicklung als „katastrophal“ und forderte, den Bürgergeldbezug für Ausländer einzuschränken. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb, den Bürgergeldbezug für Ausländer einzuschränken und die Grundsicherung wieder auf die Vermittlung in Arbeit zu konzentrieren.


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