Knapp zehn Monate nach dem tödlichen Messerangriff in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Nordwestmecklenburg hat am Landgericht in Schwerin der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 47-jährigen, aus der Türkei stammenden Mann Totschlag zur Last.
Laut Anklage soll er Anfang Dezember 2024 in der gemeinsam bewohnten Unterkunft in Beckerwitz nahe Wismar mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 50-jährigen Afghanen eingestochen und dabei wichtige Blutgefäße verletzt haben. Das Opfer sei noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte verblutet, hieß es. Die Tatwaffe habe eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge.
Der Angeklagte gab die Messerattacke zu und erklärte, er habe sich bedroht gefühlt. Er sei im Streit um die Verteilung der Zimmer in der von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnten Wohnung immer wieder Auseinandersetzungen ausgesetzt gewesen. An dem Abend sei der Konflikt nach fortwährenden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen.
Als sein Kontrahent einen „metallisch klingenden Gegenstand“ ergriffen habe, habe er aus der Küche ein Messer geholt und im Handgemengen auf sein Opfer eingestochen. „Ich hatte Angst um mein Leben“, ließ sich der Angeklagte zitieren. Er selbst habe eine Schnittwunde erlitten, jedoch blieb offen, mit welchem Messer ihm diese Verletzung zugefügt wurde.
Laut Anklage waren beide Männer zur Tatzeit betrunken. Eine Blutanalyse habe bei dem Angeklagten 2,2 Promille ergeben. Der mutmaßliche Täter sitzt seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die aufgrund gerichtlicher Umstände über die maximal zulässigen sechs Monate verlängert worden seien. Für den Prozess sind bis Mitte November zunächst noch acht Verhandlungstage anberaumt.
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