Ein Bezirksgericht in Winterthur hat eine 54-jährige Kosovarin, die als Putzfrau in einem Altersheim gearbeitet hatte, wegen zweier Diebstähle zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwältin hatte der Frau insgesamt 19 Diebstähle vorgeworfen und eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie einen Landesverweis gefordert.
Laut Anklage stahl die Kosovarin zwischen Januar 2020 und Juni 2022 Schmuck, Bargeld, Goldvrenelis aus den Tresoren, Portemonnaies, Schubladen und Schatullen der Bewohnerinnen und Bewohner des Altersheims. Die Beute belief sich auf über 40’000 Franken.
Die Kosovarin bestritt die Tatvorwürfe und verweigerte im Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur die Aussage. In der Untersuchung hatte sie die Diebstähle bestritten. Ihre Verteidigung forderte einen Freispruch, da es keine Beweise für die Diebstähle gebe.
Das Gericht verurteilte die Kosovarin lediglich wegen zweier Diebstähle zu einer bedingten Geldstrafe und sah von einer Landesverweisung ab. Laut Richter genügte die Indizienkette der Staatsanwältin für die restlichen Diebstähle nicht.
Die Kosovarin war im Sommer 2022 fristlos gekündigt worden, nachdem der Fall ans Licht gekommen war. Sie hatte seit über zwanzig Jahren in der Schweiz gelebt und war verheiratet mit zwei Kindern. Ihre Verteidigung forderte eine Entschädigung von 3000 Franken für die Haft und die Hausdurchsuchung, die ihre Mandantin stark belasteten.
Es ist zu beachten, dass das Urteil im Fall der Kosovarin nicht rechtskräftig ist und noch angefochten werden kann.
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