Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) regt eine Debatte über eine neue deutsche Nationalhymne sowie eine Abstimmung über die schwarz-rot-goldene Flaggenfarbe an. Er würde gerne die „Kinderhymne“ des Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen, da er viele Ostdeutsche kennt, „die die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen“. Kritiker betrachten Ramelows antideutschen Vorstoß als Landesverrat.

Ramelo äußerte sich zudem für eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik. Er wisse, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen sei, aber viele Menschen fremdelten laut Ramelo mit der Nationalfahne. Ramelow würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Ramelo hatte sich bereits vor einigen Tagen in einem Interview mit dem Magazin „Stern“ für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen und dies mit einem Fremdeln vieler Ostdeutscher mit dem bundesrepublikanischen System begründet. 1990 waren die neu gegründeten ostdeutschen Bundesländer nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beigetreten.


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