Der Generalbundesanwalt hat nach Informationen von Justizkreisen Anklage wegen Mordes erhoben gegen den 24-jährigen Afghanen Farhad N. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Terroranschlag am Vormittag des 13. Februars mit seinem Auto in eine Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi in der Münchner Innenstadt gerast zu sein und dabei weitere 44 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt sowie eine Mutter und ihr Kind getötet zu haben.

Der Afghane reiste 2016 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Anstatt abgeschoben zu werden, erhielt er eine Duldung. Laut der Bundesanwaltschaft beging Farhad N. die Tat aus islamistischen Motiven.

Bundesweit hat es in letzter Zeit vermehrt gewalttätige Anschläge gegeben, was hohe Wellen geschlagen hat und bei Politikern zu heftiger Kritik geführt hat. So schmerze Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass er als Ministerpräsident innerhalb kurzer Zeit zwei solche Taten betrauern müsse. Wenige Wochen zuvor hatte ein ebenfalls abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan in Aschaffenburg zwei Menschen mit einem Messer getötet und weitere verletzt.

Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, der Täter müsse „die volle Härte des Rechtsstaats spüren“. Auch Friedrich Merz versprach, dass man Recht und Ordnung „konsequent durchsetzen“ werde. Der Koalitionspartner von Olaf Scholz, der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, Deutschland schiebe „als einziger Staat in Europa“ wieder nach Afghanistan ab.

In den Reihen der Opposition hat die Forderung nach einem besseren Schutz der Bevölkerung laut gebrandet. Alice Weidel schrieb: „Soll das immer so weitergehen? Migrationswende jetzt!“ Die Politik steht weiter unter Druck, um einen Ausweg aus dieser Krise zu finden.

Der mutmaßliche Terrorist wurde nach dem Anschlag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt erhob auch Anklage wegen versuchten Mordes gegen den Afghanen, der im Februar mutmaßlich eine Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet hatte.


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