Das Landgericht Schweinfurt hat das Urteil gegen den Pro-Atomkraft-Aktivisten Andreas Fichtner bestätigt, dabei reduzierte die Geldstrafe jedoch von 4.000 Euro auf 1.800 Euro. Fichtner wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem er sich am 16. August 2024 auf einen Strommast geklettert war und den Sprengungsvorgang des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld verzögert hatte.

Sein Anwalt Marcus Pretzell bezeichnete die Begründung als schwer vertretbar und hält eine Revision für wahrscheinlich, obwohl Fichtner noch nicht entschieden hat, ob er das Urteil anfechten wird. Die Strafe basiert auf dem ursprünglichen Vorschlag der Staatsanwaltschaft.

Der Aktivist kämpft seit Jahren gegen den Rückbau funktionstüchtiger Kernkraftwerke und will die Folgen des deutschen Atomausstiegs aufmerksam machen.