Das von Justizsenatorin Felor Badenberg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hat dem Berliner Partizipationsgesetz in zentralen Punkten Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Das Gesetz soll Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst fördern, aber es kollidiert mit dem Grundsatz der Bestenauslese und dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Insbesondere kritisiert das Gutachten die Vorgabe, dass bei Stellenausschreibungen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht. Darüber hinaus kritisiert das Gutachten die Regelung, dass Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt werden sollen.
Diese Kritik wirft Fragen auf die Verfassungskonformität des Gesetzes und seine möglichen Auswirkungen auf die Berliner Bevölkerung. Das Gutachten ist ein wichtiger Schritt in der Überprüfung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und könnte zu weiteren Diskussionen und Entscheidungen führen.
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