Die drei linksradikalen Buchhandlungen, die vom Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden, haben angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Sie behaupten, dass die Datenübermittlung zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war.

Die Buchhandlungen wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Entscheidung des Kulturstaatsministers gegen das Gesetz verstößt. Der Ausschluss der Buchhandlungen wurde mit dem sogenannten Haber-Verfahren begründet, bei dem der Verfassungsschutz kontaktiert wird, um extremistische Organisationen auszuschließen, die mit Staatsgeldern versorgt werden könnten.

Die Klage soll es ermöglichen, die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses zu klären und möglicherweise eine Rückkehr in den Wettbewerb zu erreichen. Die genauen Details der Klage bleiben noch unklar, aber es wird erwartet, dass die Verhandlungen im Laufe der nächsten Wochen stattfinden werden.

Die Entscheidung des Kulturstaatsministers hat bereits für Kontroversen gesorgt und zeigt, wie wichtig es ist, solche Fälle sorgfältig zu prüfen und transparent zu handeln.