Ein Prozessbevollmächtigter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat den Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates als „aufgelöst“ bezeichnet. Dieser Begriff wurde jedoch von einem Rechtsanwalt, der das Bundesamt vertritt, in einer Korrespondenz mit dem Gericht verwendet.

Die Delegitimierung des Staates ist ein von sechs Phänomenbereichen des Extremismus, die die Behörde beobachtet. Hans-Georg Maaßen, ein früheres Mitglied der CDU und Werteunion, wird jedoch einem anderen Bereich zugeordnet, dem Rechtsextremismus.

Das Amt, das ihn heute als Extremisten führt und beobachtet, leitete das frühere Mitglied von 2012 bis 2018. Trotzdem sollen die betroffenen Personen weiterhin bearbeitet werden. Die Korrespondenz mit dem Gericht und die Verwendung des Begriffs „aufgelöst“ sind jedoch umstritten.

Einige Experten werfen der Behörde vor, die Definitionen von Extremismus zu verschärfen und bestimmte Personen zu diskriminieren. Die Situation bleibt unklar, und es ist noch nicht klar, wie sich die Delegitimierung des Staates in Zukunft entwickeln wird.

Es ist jedoch sicher, dass die Behörde weiterhin die betroffenen Personen bearbeiten wird, auch wenn der Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates als „aufgelöst“ bezeichnet wird. Die Korrespondenz mit dem Gericht und die Verwendung dieses Begriffs sind jedoch ein wichtiger Teil des Prozesses und werden wahrscheinlich weiterhin diskutiert.