Die drei linke Buchläten, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden, haben nun angekündigt, dass sie gegen die Entscheidung klagen werden. Der Ausschluss erfolgte, weil gegen die Buchläten „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen, was nach Ansicht der Betroffenen eine Verletzung einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts darstellt.

Normalerweise ist die Prüfung der zuvor von einer Jury nominierten Kandidaten lediglich eine Formsache. Der Ausschluss dieser drei Buchläten war ein Novum, da in diesem Jahr drei Kandidaten aus den ursprünglich 118 Nominierungen ausgeschlossen wurden.

Die Betroffenen argumentieren, dass ihre linkere Ausrichtung nicht die Grundlage für den Ausschluss sein sollte. Die Entscheidung des Kulturstaatsministers Weimer wurde von der Bundesregierung unterstützt, aber es bleibt abzuwarten, ob die Klage erfolgreich ist und welche Auswirkungen dies auf die Buchläten haben wird.

Die Situation wirft auch Fragen nach der Zensur und der Freiheit der Meinungsäußerung auf. Die Betroffenen hoffen, dass ihre Klage zu einer Reversal des Entscheidens führt und sie wieder am Wettbewerb teilnehmen können.