Die Bundesregierung hat entschieden, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln keine Beschwerde einzulegen und die AfD daher weiterhin als Verdachtsfall einzustufen. Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf.
Die Behörde will nun ihre Aufmerksamkeit auf das Hauptsacheverfahren richten und das Verfahren weiter begleiten, um ihre Argumentation darzustellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bleibt jedoch bestehen, und die AfD wird bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin als Verdachtsfall eingestuft.
Der Inlandsnachrichtendienst darf die AfD weiterhin beobachten, jedoch nur in dem Rahmen, der für einen Verdachtsfall vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat sich entschieden, keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln einzulegen, was bedeutet, dass die AfD nicht vorerst als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Hauptsacheverfahren weiter begleiten und seine Argumentation darstellen, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu untermauern. Die Entscheidung ist jedoch nicht endgültig, und die AfD kann sich noch auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln berufen.
